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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
Entstehung
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schädlich werden können, wenn wir ( sage ich) dieGcsimdheitsregeln der Hufclandischeu Makioblvtikwenigstens diejenigen/ in denen die A^zte größtenTheils nbercinstimmcn von Jngcnd aus durchunser ganzes Leben beobachteten, so sollte» Men-schen, die gegen 2 Jahrhunderte alt wurden, einegemeine Erscheinung unter uns seyn. Nur die zweyVoraussetzungen mußten dabey angenommen werden,1. eine Herkunft von ganz gesunden Eltern; und 2.eine den Gesundheitsregcln angemessene Behandlungdes Kindes von Seite seiner ersten Erzieher, bisder junge Mensch seine Hanolnngen nach de» Regelnselbst vernünftig bestimmen kann Hatte» diese Vor-aussetzungen Statt, so weiß ich nicht, ob nicht dasmenschliche Alter von Geschlecht zu Ge-schlecht sich über mehrere Jahrhunderte verlängernwurde.

Gern überließ rch mich dieser medici,nschen Ab-schweifung, nicht nur, weil sie keinem meiner Leserunnütze, den Jünglingen auch nützlich seyn kann,sondern weil sie mir dienlich ist, um einem Ein-wurfe gegen das erste Glied meiner BehauptungH I. a) zu begegnen, de» man aus Herrn Dr- Hu-fclands Werke mache» möchte, da er im II. Th.S. 187. unten sagt:alle, die ein ausgezeichnethohes Alter erreichte», waren verheirathet." MeineLeser merken, was Hr. Dr. Hufeland daraus