Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
129
Einzelbild herunterladen
 

129

scheiten, welche bisher zur Gerichtsbarkeit des Bischofs gekört batte.Dich war eine edle Uneigennützigkeit dieses Prälaten, welche der pro-testantische Geschichtschreiber nicht an ibm achtete, Er batte dafür alsein schlichter Privatmann das Bürgerrecht verlangt und erhalten.

dir war," sagt Bvnnivard,ein großer Verschwender in Allem,was überflüssig war, und meinte, es sei an einem Prälaten ein fürst-licher Zug, wenn er große Platten und Gerüchte, mit allen Artendes köstlichsten Weines auf der Tafel habe."

Dieser Hieb würde geistreicher erscheinen, wenn Bonnivard nichtso oft an dieser Tafel Platz genommen und getrunken hätte. Als derBischof dem Mönche das Priorat wieder ertheilte, welches man ihm imJahre 1519 genommen hatte, dachte er wahrscheinlich, die Liebe seieine Klostertugcnd. Bonnivard enttäuschte ihn. Ihr sehet, daß derPrior dem Petrus de la Baume keinen andern Vorwurf machen konnte,als eine zu reichliche Tafel: er verhehlt aber sorgfältig, daß die Ucber-blcibscl dieser Tafel den Armen gehörte», wie das Brvd oder Holzder Küche allen denen, die Hunger oder Kälte litten. Er sagte unsnickt, daß der Prälat mehrere Male im Monate die Gefängnisse, Spi-täler und Krankenhäuser besuchte; daß er die Wissenschaften und Jene,die sie pflegten, liebte; daß er großmüthig war, und denen, die ihnbeleidigten, gern vergab. Als er nach Genf kam, war noch nichtaller Glaube unter seiner Heerde erloschen: er würde die Fürstcnrechtczu bewahren gewußt haben, wenn er hätte Blut vergießen wollen;aber Petrus de la Baume trat lieber zurück, er war vor Allem derApostel und Vater Genfs. Er hätte indcß kämpfen dürfen; die Con-stitution gab ihm das Recht hiezu; ein Recht, das die reformirte Kirchedamals läugnete, seitdem aber anerkannte.

Jede Kirche, welche ewig währen will," sagt Fehler,bedarfder Einheit: diese Einheit kann nur unter der Bedingung der Mitwir-kung der Civilgewalt bestehen. Die lutherische und calvinischc Kirchemußten bekennen, daß der Fürst das Recht der Landeshoheit selbstüber die bischöfliche Regierung habe." Nun darf man nicht ver-gessen, daß Petrus de la Baume Bischof und Fürst von Genf zu-gleich war.

Der Bischof tröstete sich in seiner Verbannung mit seinem Lieblings-Dichter Boctius, welcher singt:

tl Fehler citirt von Höninghaus. Man vergleiche hicrübcr auch Hengpenderg(Dr. W.) in der Berlin, cvang. Kirchen-Zcit. Nr. 1s. IN.

Audi»: Lehen Calvin'« I Bd. ^