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Geschichte des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem : mit besonderer Berücksichtigung der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg
Entstehung
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Hauses wurde dadurch gegeben, daß die beide» iu dem Jiiterbock-Lucken-walder Kreise augesesseueu Johanniter-Ritter dazu eine Summe dou 1000 Tha-leru bestimmteu. Darauf bewilligte» die Ritterschaft uud Landgemeindendieses Kreises aus ihren Fonds zu diesem Zwecke 4100 Thaler, und dieStadt Jiiterbock zum Ankauf eines Bauplatzes in derselben 400 Thaler.Die General-Bersammluug der Johanniter-Ritter der Provinz Brandenburgbeschloß nunmehr, daß mit dem Bau und der Einrichtung des Hanfes vor-gegaugen werden solle. Am 24. Juli 1854 wurde der Grundstein zu dem-selben feierlich gelegt, am 30. September 1855 wurde das Haus bereitseingeweiht und am folgenden Tage eröffnet. Die von dem Commcndatorvon Rochow dieserhalb veröffentlichte Bekanntmachung, deren Grundsätze alsRichtschnur für die Anlage späterer Johanniter-Hospitäler dienen können,lautet folgendermaßen:

Das Krankeilhaus des Johanniter-Drdens zu Jüterkock.

„Durch Bewilligung der Ritterschaft und Landgemeinen des Jülerbock-Luckenwalde'schen Kreises und der Stadt Jiiterbock ist es mit Gottes Hülfedem Verein der Johauuiterritter der Provinz Brandenburg möglich gewor-den in Jiiterbock ein Krankenhaus bauen und einrichten zu lassen..

Der Johanniterordeu, in seiner neuen Verfassung, erkennt es als seineAufgabe, die christliche Krankenpflege zu befördern, zu unterstützen und, soweitseine Kräfte reichen, anszuübcn. Zu diesem Zwecke bietet er durch das ge-gründete Haus zuvörderst allen Denen, welche in dieser Beziehung Ver-pflichtungen haben oder durch einen wohlthätigen christlichen Sinn dazuveranlaßt werden, die Gelegenheit dar, ihren leidenden Mitmenschen Hülfezu gewähren. Dasselbe wird vom 1. Oktober d. I. an für 10 männlicheund 10 weibliche Kranke der Mark Brandenburg, einschließlich der Altmarkund des Markgrafenthums Niederlausitz geöffnet sein. Es ist vorzugsweisefür solche Kranke bestimmt, deren Heilung durch eine besonders sorgsamePflege bedingt ist. Diese Pflege wird durch Diaconissen ausgeübt. Aus-geschlossen von der Aufnahme sind Geisteskranke, Epileptische, Syphilitische,Krätzkranke und Unheilbare.