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Geschichte des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem : mit besonderer Berücksichtigung der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg
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8. Der Erb-Ober-Land-Mnndschenk im Herzogthnm Schlesien, Oberst a. D.

und Standesherr Graf Henckcl von Don n ersmarck, auf Ober-

Benthen.'H

Nach der Nomination der Comthnre stand »nn der Wahl des Herren-meisterö Nichts mehr im Wege, nnd ist dieselbe mit ihren näheren Umstän-den ans nachfolgender, am 14. März 1853, Vormittags 11 Uhr, stattge-habter Verhandlung ersichtlich:

„Verhandelt Berlin, den 14. Marz 1853, Vormittags 11 Uhr.

Nachdem des Königs Majestät Nllergnädigst beschlossen haben, die BalleiBrandenburg des ritterlichen Johanniter-Ordens herznstellen nnd zn erneuern,auch zu dem Ende befohlen ein Haupt der gedachten Ordensballei undHerrcnmeister, der frühere» OrdenSvcrfassnng gemäß wiederum erwählen znlassen, so haben Seine Königliche Majestät als höchster Patron der Ordens-ballci, nachdem die ehemaligen Comthnre des Ordens sämmtlich mit Todeabgegangen sind, für dieses Mal geruht, diejenigen Ritter des Ordens,welche noch von des früheren Herrenmcistcrs, weiland Prinzen August Fer-dinand von Preußen, Königliche Hoheit, den Ritterschlag empfangen haben,zn Comthnren zu ernennen, mit dem Befehle, daß solche zn einem Kapitelznsammentreten nnd den Herrenmeister erwählen sollten.

Diese von des Königs Majestät zn Comthnren Allergnädigst ernanntenRitter des Johanniter-Ordens sind:

(Folgen die bereits oben angeführten Namen.)

Demnächst haben Seine Majestät der König

den Ober-Kammerherrn, Minister des Königlichen Hauses, General-Lieutenant Grafen zu Stolb erg-Wernigerode, Erlaucht,den Minister-Präsidenten Freiherrn von Manteuffel, Excellenzzn Königlichen Wahlcommissarien zu ernennen geruht, welche, der früherenVerfassung zufolge, bei der Wahl die Gerechtsame des höchsten Patrons desOrdens nnd Landesherrn wahrznnehmcn haben.

Da die genannten Comthnre größtentheils ihren Wohnsitz außerhalb

*) Der einzige der genannten Herren, welcher jetzt noch am Leben ist

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