788 Von Italien.
Unter den Christlichen Raystrn, sonderlich nach demTode 1Keo6o6i ^1. wurde das Römische Reich ein zertheiltReich, indem es in das Orientalische undOccidentalischezer-theilet, auch nach dem wiederholten Einfall unterschiedlicherBarbarischer Völcker, sonderlich der Heruler , der (Ost-Gorhen und Langobarden, die Herrschaft in Italiennoch so vielmehr zergliedert, und das Occidentalische Kay-serthum in Italien gar übern Haufen geworfen wurde, con 5 .Dan.a, 41. c.7,24.
Darauf haben endlich die päbste, deren Autorität undMacht bey solchem turbulenten Zustande in Italien, mehrund mehr gewachsen, sich ganß unbefugter Weise die Ober.Herrschaft über die Stadt Rom, und so gar über ganHJta-lien angemaßet, welche Päbstliche Regierung, als die achteArt der veränderten Regierung von Erbauung der StadtRom, noch dauret, Apoc. 17, n. und der Historie nach, ins-gemein nach dem vierfachen Alter der.Menschen, in dieRjndheic, die Jugend , die männlichen Jahre unddas hohe Alter des pabstthums eingetheilet wird.
I. Durch die Rindheir des pabstthums verstehet mandie drey ersten 8ecula nach Christi Geburt, bis auf 8vlve-Üruin I. da die Christliche Kirche unter den Heydnischen Kay-fern viele Verfolgungen ausstehen muste, daher die damalk.gen Bischvffe zu Rom, sich auch nicht sehr erheben konnten,sondern sich gantz eingezogen hielten, auch meistens die Mär-tyrer-Crone davon trugen : Wiewohl schon dazumal unterden Heydnischen Kaysern die antichristische Bosheit in ihrerBrüche sich heimlich regele, rThess. 2,7. indem die Römi.schenBischöffe in Einrichtung des Gottes-Diensts, Entschei-dung der unter den Christen vorgegangenen Streitigkeiten,und Beobachtung der Kirchen. Zucht, welches alles mannicht gern der Heydnischen Obrigkeit zu ihrer Disposition über-lassen wollte, sich eine grosse Macht und Autorität anmasse-ten, und dieselbe in folgenden Zeiten immer mehr miß.brauchten.
II. Zu