764 Von Griechenland
wieder zertheilet, und endlich nach und nach unter der RömerBothinäßigkeit gerathen sind; itzo müssen die meisten das Tür-ckische Joch tragen.
Unter den alten Griechischen Rönigreichen und übn.gen Staatö-Verfassung der Griechischen Republiquen verdie-nen vor andern gemercket zu werden:
I. Das ^ xo 1 v ische Z^eich, welches insgemein fürdas älteste unter den Griechischen Königreichen gehalten wird,war in Peloponneso, und bestund auf der Haupt-Stadt ^r-Aos, und dem dazu gehörigen Gebiet in der Provinß ^rZo-l>8 oder HrAia. Die Könige, welche in solchem regieret ha-ben, waren:
1) lnsclm8, der Stifter des Reichs, der zu Jsaacs oderJacobs Lebzeiten soll gelebet haben, und von den Enakiinaus Canaan oderPhönicien herstammen; v) vondeffenToch-rer ^c» die Poeten vieles fabuliren.
2) kboroneu8, des vorigen Sohn.
z) AU8, der vierte König,der nach 14s. Jahren die Stadt
Argos erbauet hat.
4) V3lir>u8, der zehende König, der Z82. Jahr nach derStiftung des Argivischen Reichs, von seinem Bruder 8elo-sin8 aus Egypten vertrieben worden; daher er sich nach Ar-ges wendete, und dem 6eIrmor, welcher seinem Vater 8te-nclo, als yten Könige, folgen sollte, das Reich vor der Nasewegschnapte. Von diesem sind die Griechen vxn-ü genen-net worden. 2)
5) I^vncel», des vorigen Eydam, der seinen Schwieger-Vater umbrachte.
6) ^criliu8, der I4de König, den sein Enckel ?erseu8 un-wissender Weise ums Leben brachte, und darauf die Regie-rung, in die von ihm erbauete Stadt kiycense, verlegte.
Als lange Zeit hernach die bisrocüclL oder NachkommenHerculis sich in Peloponneso fest sehten, hat einer derselben,Namens 1 emenu 8 , der sonst auch für den Stamm-Vater der
Matt-
5) vi6. Luöä. v. t. I'ow. I 474.
S) ikiä. it. x. 798.