Von den Grenyen des gelobten Landes. 149
oder Bach Egyptens, d.i. der vorEgypten floß, und beyderStadt Kbinocoi-Mii inö mittelländische Meer fiel. Es sinddieses eben dieselben Grenßen, welche dem Erbtheil desStammes Juda, als dem grössesten unter allen , der auchgegen Mittag gelegen, zugeeignet werden, Jos. rz, 1.4.Da denn der Anfang, die GrenH-Linie zu ziehen, gemachtwird, von der äussersten Zunge oder Ende des todten Meers,und fortgehet bis an den Bach Egypti, wo er ins Meer fällt.Von dem todten Meer und Bach Egypti, wie auch denenübrigen Grenh-Orten in der Wüsten, wird unten mit meh-ren: gehandelt werden.
H. z. Gegen Abend ward das gantze Land, von demFluß Egyptens an, bis an den Berg Libanon, mit dem mit-telländischen Meer beschlossen, daher das Wort Meer auchsonst gar oft von der Abend-Seite gebraucht wird,Num. Z4,6. Es. 49,12.
§. 4. Die Grenße gegen Mitternacht machte dasGebiete der Sidonier, oder die Landschaft Phönicien undSyrien, mit dem Gebirge ^.milibnE, Nmn. Z4, 7»8 - 9.
§. 5. Gegen Morgen hatte der grosse Gott selbstden Kindern Israel den Jordan zu einer richtigen und natür-lichen Grenß. Scheidung gesehet, Num. 54, iO.ri.ir. alsaber die Einwohner des Landes jenseit des Jordans, zwischendiesem und dem Gebirge Gilead, den Kindern Israel keinenDurchzug mit Frieden verstatten wollten, sondern sie mitKrieg überzogen und daher ausgerottet wurden; so hat Gottden drittehalb Stämmen, Rüben, Gad und halbem StammManasse zugelassen, Kraft des KriegeS-Rechts solches Landin Besiß zunehmen: und also ist dieGrenHe gegen Morgenweiter ausgebreitet worden , als Anfangs wircklich geseßetwar, nemlich an das wüste Arabien, und darinnen dasLand der Moabiter und Ammoniter, von dem Bach Arnonan bis andenBergHermon,Deut.z,8. coll.c.4,48. 49.
§. 6. Es sollte zwar die GrenHe des gelobten Landesvom rothen Meer und Bach Egypti gegen Mittag, bis an
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