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Johann Jacob Schmidts, Predigers zu Peest und Palow, Biblischer Physicus, Oder Einleitung zur biblischen Natur-Wissenschaft und deren besondern Theilen : zur Erkänntniß und Preis des Schöpffers, und zum rechten Verstande der H. Schrift, sofern dieselbe irgendwo von Physical. Dingen handelt, aus dem Grund-Texte kürzlich, doch deutlich und ordentlich vorgetragen, auch mit der heutigen gründlichsten Phylosophie verglichen ; zusammt dem Biblischen Hyperphysico von den Wunderwercken der H. Schrift ; nebst vollständigen Registern
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466 Vsn den vLerfüßigen

wiewohl solches nur von den Hunden männlichen Geschlechtszu verstehen, und wollen einige der Ausleger, daß durch dieRedens-Art der Schrift alle Manns-Personen oder doch alleswas männlich ist 1 . c. angedeutet werde. 6) Daß sie ihremHerrn treu seyn, Tob. 5,2z. c. n, z. 7) Daß sie auch grau-sam sind, und zerreißen, Matth.7,6.

Obwohl die Hunde von den Egyptiern in grossen Ehren undfür Götter gehalten wurden, so waren sie doch bey dem VolckGottes unreine Thiere, wie die Schweine, mit denen sieauch oft zusammen gesetzt werden, Es. 56, z. Match. 7, 6.2Pet. 2,22. und durfften also nicht zum Opffer gebracht wer-den , Es. 66, z. auch kein Hunve-Geld in den Gottes-Ka-sten gelegt werden, Deut. 2z, 18. d. i. das Geld, so von denverkauften Hunden gelöset worden; lolepKu 8 aber 4.

c.8. legtö von dem Gelde aus, so die Jäger-und Hirten-Hun-de mit Zulauffen verdienen; Andere aber verstehen solches vonden Knaben, so sich für Geld schänden lassen, conf. 1 Reg. 14,24. c.22,47. DReg.2Z,7*.

Der kurzen, den man von den Hunden hat, bestehet dar-innen : 1) Daß sie das Hauß und den Hof bewahren, und zudem Ende die Diebe oder Fremden anbellen, Ps. 59,7. Judithii, iz. 2) Daß sie die Heerden bewachen, z. E. die Hir-ten-und Schäfer-Hunde, Job zo,!. z) Daß sie zur Jagdsich abrichten lassen, z.E. die Wind-Hunde, wie das WortscLin6ku8 Inlnbi8 i'. renibu8 iuLcinöiur;, von einigen gegebenwird, Prov. zo, zi. und Jagd-Hunde, Ps. 22,17. coll. v. 1.

Indessen richten die Hunde auch grossen Schaden an, wennsie Menschen und Thiere anfallen, beißen und zerreißen, wieden Gottlosen als eine Strafe verkündiget wird, i Reg. 14,11.c.16, 4. c. 21,19.2z. 24. c. 22, z8. 2 Reg. 9,10. z6. Ps. 68,

24. Jer.iz,Z.

Den Hunden ist das Thier am meisten schädlich

und zuwider, Sir. iz, 22. davon siehe unten.

Denen Hunden, als geringschätzigen Thieren, werden ver-glichen:

^ Viä. ^un.K^rem.iniwtis.Isssel.lom.I.^ävsrlsr. sser. I. s. c. 29.

§. 16. (-Isis. Klier. 5 . x. 527.

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