Druckschrift 
Johann Jacob Schmidts, Predigers zu Peest und Palow, Biblischer Physicus, Oder Einleitung zur biblischen Natur-Wissenschaft und deren besondern Theilen : zur Erkänntniß und Preis des Schöpffers, und zum rechten Verstande der H. Schrift, sofern dieselbe irgendwo von Physical. Dingen handelt, aus dem Grund-Texte kürzlich, doch deutlich und ordentlich vorgetragen, auch mit der heutigen gründlichsten Phylosophie verglichen ; zusammt dem Biblischen Hyperphysico von den Wunderwercken der H. Schrift ; nebst vollständigen Registern
Entstehung
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369
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Dom wein Bau. 569

Der Weinberg Naboth zuJesreel, i Reg.2i,i. die Weinber-ge bey Abel, Iud. n, 3 Z-

Die Weinberge zu ^>ibma und Heßbon, Es., 7. 8-9.10.c.33, 9. Jer. 48, Z2. zz.

Die Weinberge Syriens, und am Libanon, Hos. 14, 8. undvornemlich bey der Stadt Chelbon oder Chalybon am BergePierio, Ezech. 27,18.

Die Weinberge m Assyrien, 2 Reg. 18, 32. Es. 36,17.

Die Weinberge der Philister, Iud. 15,5. beyThimnath,Iud. 14,5. Am Bach Soreck und im Thal Escol, c. 16, 4.Num. 13, 23.

Die Weinberge in Jdumäa, Num. 20, 17. besonders beyder Hauptstadt Bozra, Es. 63,1. 2. so von der Weinlese denNahmen hat, eben wie die Stadt Maßreck von den edelstenWeinstöcken, Gen. 36,36.

Die Weinberge in Arabien, Job 24,6. und auch einige we-nige in Egypten,Ps. 78, 47. weil sonst die Egyptier statt desWeins, sich eines Trancks aus Gerste und Wasser bedieneten *.

Die Gesetze, so Gott der Herr von den Weinbergen ge-stellet, waren:

1) Daß dieselben nicht mit mancherley Saamen solltenbesäet werden, Deut. 22,9. Lev. 19,19. Lonss ^olepb.

L.. 4. c.8. doch wurden Feigen-Bäume dahinein gepssanhet,^ Luc. 13, 6.

2) Daß niemand aus eines fremden Weinberge Trauben ineinem Gefäß mit heraus nehmen müsse, Deut. 23, 24.

3) Daß der, der einen Weinberg beschädigte, Wiedererstat-tung thun sollte, Erod.22,5.

4) Daß der, so einen Weinberg erst angeleget, von Krie-ges-Diensten und Heer-Zügen frey seyn sollte, Deut. 20,6.

5) Daß die Weinberge im 7. und zo Jahre gemein seyn soll-ten, und man zwar davon essen, aber nichts einsammle» könn-te, Lev. 25, 3sq.

6) Daß man erst im fünften Jahr von der ersten Frucht desWeinberges essen sollte, Lev. 19,23.24.2z.

* Viä.kel-mZ. 57 p. ktswäoc. I.. s c.77,

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