Schweizer Reisen
Appenzell (Außer-und Innerrhoden), St.-Gallen, Bündten, Aargau, Thurgau,Ticino, Waadt, Wallis, Genf ist die Verfassung rein dcmokrarifch; in den übrigenaus Demokratie und Aristokratie gemischt, im Ganzen aber sehr milde. Neuenburgdat eine monarchische landständische Verfassung. Gleichwol wandern viele Schwei-zer nach Nordamerika aus. In Bern hat sich deshalb eine Gesellschaft Actionnairegebildet, und der C. Freiburg sandte eine Colonie kathol. Schweizer nach Brasilien,die daselbst Ncufreiburg gründeten. — Die Literatur der Schweizer ist ein Zweigverdeutschen; die der Genfer, des Waadtlandes und Neuenbürgs ein Zweig derfranzösischen. Genf und Basel besitzen Universitäten. Die Akademien zu Bern,Lausanne und Zürich haben wissenschaftliche Sammlungen. Höhere Lehranstaltensind zu Schaffhausen und St.-Gallen. Luzern, Winterthur, Zosingen u. a. Städtehaben Bibliotheken, Kunst- und Naturaliensammlungen. Durch Thätiqkeit zeichnensich mehre gelehrte Gesellschaften aus, besonders die naturhistorische. Berühmt sindPestalozzi's Schulanstalt zuPverdun (s. b. A.), Fellenberg 's (s. d.)I mdwirthschaftl. Erziehungsanstalt zu Hofwyl. 1824 erschienen zu Zürich „Kriti-sche Anzeigen der schweizerischen Literatur", welche die vorzüglichsten in der und überdie Schweiz gedruckten Werke, sowie die Arbeiten schweizerischer Gelehrten imAuS-lande beuriheilen. — Über die Geschichte der Schweiz ist Joh. v. Müller's Werkelastisch; Glutz - Vlohbeim hat es fortgesetzt vom Tode des Bürgermeisters Wald-Mann bis zum ewigen Frieden mit Frankreich (1516). Sein früher Tod hat dietreffliche Arbeit unterbrochen. Daran schließt sich an die vom Bibliothekar Balthasarberansgeg. „Ilolvctiu, oder Denkwürdigkeiten für die 22 Freistaaten der schwcüer.Eidgenossenschaft" (Zürich 1823,1.Bd.); dann folgte als 7. Bd. I. I. Hotlin-ger's „Gesch. der Eidgenossen während der Zeiten der Kirchentrennung" (L.Abth.b. 1531. Zürich 1829). Ludw. Meyec's v. Knonau „Handb. d. Gesch. der schweiz.Eidgenossenschaft" (2 Bde., Zürich 1826 u. 29) geht bis 18t5. Meisterhaft istZschoike's „Gesch. des Schweizervolkes" (Aarau 1822, auch franz. von Monnier).Naoul-Rvch.tte's „11>8t. <Ic la rör olution Iielvetiguc >Ic 1798 —1803" (Paris1823) ist weniger genau und unbefangen als Zschokkc'S „Histor. Denkwürdigkeitender helvet. Siaatsumwälzung". Über die alte Geschichte des Landes s. Haller's „Hi-storische und topograph. Darstellung von Helvetien unter der römischen Herrschaft"(2 Thle., m. K. und Charte, 3- Aust, Bern 1818). Über das schweizerische Staats-recht ist Usteri's Handbuch auch in statistischer Hinsicht wichtig (2. A., Aarau 1821).Damit verbinde man den „helvet. Almanach", sowie Picot'S „8tat',8tigue sic la8uisse" (Genf 1819), Gerold Meyer's v. Knonau „Abriß der Erdbeschreib, u.Staatskunde der Schweiz"; C. Bernouiili's „Schweiz. Archiv für Statistik undNationalökonomie" (Basel 1829, 3Bdchn.); das „Negimcnlsbuch der XXilCantone" (Schaffh. 1829), und Stef. Franscini's „8tat,8tioa «lclla 8nirirwra"(Lugano 1827), deutsch von G. Hagnauer (Aarau 1829). Gut ist Keller'SSchweizercharte für Schulen, Zürich 1824; trefflich Lutz's„Vollst. Beschreib, desSchweizerlandes" (in alphab. Ordnung, 2. A., Aarau 1827,3 Bde.). (Vgl. dieArt. üb. einz. Cantone.)
SchweizerReisen. Keine andre Gegend unsers ErdthcilS ist an Natur-schönheit dem reichbegabten Alpcnlande zu vergleichen; auch gibt es für wenige Län-der so treffliche Hülfsmittel, die dem Reisenden als Vorbereitung und als belehrendeFührer dienen können. Der beste Wegweiser: Ebel's „Anleitung, auf die nütz-lichste und genußvollste Art die Schweiz -u bereifen" (3. A., Zürich 1810, 4 Bde.),umfaßt die ganze Schweiz und setzt den Reisenden in Stand, sich einen Reiseplannach s. Absichten zu entwerfen. Die in Genf und Paris erschienenen Auszüge sindnicht befriedigend. Reichard's „Ouicic «Icz vo)»Acur8 cn Italic ct cn 8rii»8e"(Weim. 1819) und die in dessen „Handb. für Reisende" i Berlin 1820) befindlicheAnleitung gebe» brauchbare Übersichten, sowie auch Glutz-Blohheim's „Handbuch
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