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Schweden und Norwegen, seit 1814
Amalie v. Baicrn, in München zum Schluffe gebracht und in Stockholm d. 19.Juni 1823 vollzogen. Zu dieser Vermahlung kam auch die Königin aus Frankreichnach Schweden und erhielt nun ihren eignen Hofstaat. Der erste Prinz aus jenerEhe, Karl (gcb. 3. Mai 1826), heißt Herzog v. Schonen; der zweite, Franz (geb.9. Juli 1827), Herzog v. Upland, der dritte, gcb. 1829, Herzog v. Gothland. Fürdie ausgeschlossene Familie Wasa regten sich zwar in Schweden vor einigen Jahrennoch einzelne Umtriebe von Angeberei und Conspirationsmachcrci; allein die Reichs-stande gaben bei dieser Veranlassung im Marz1823dem König und dem Kronprin-zen die bündigste Versicherung ihrer Treue. Schon früher hatte Norwegens Stor-thing auf das von dem basier Bürger, G. A. Gustavsson, aus Frankfurt a. M.unter dem 12. Jan. 1821 an ihn gerichtete Gesuch um „Naturalisirung als norwe-gischer Mitbürger im Kriegsdienste des Reichs", das vom König Karl XIV. Jo-hann selbst, nach dem Gutachten des schwedischen und norwegischen Staatsralhs,dem Storthing übersandt worden war, einstimmig erklärt: „daß dem Gesuche desvormaligen Königs nicht gewillfahrt werden könne, weil sowol jetzt als künftig jederGegenstand entfernt werden müsse, der auf irgend eine Weise wider des Königs,des Kronprinzen und der vereinten Brudervölker gegenseitiges Bemühen für dieSicherheit des Staats streiten könne". Jndeß beschloß der König mit den schwedi-schen Reichsstanden, um jede Verbindung mit der vormaligen königl. Familie auf-zuheben , dieser Familie ihr im Reiche zurückgebliebenes Vermögen und ihre Leib-rente oder jährl. Unterhaltungssumme durch Auszahlung einer von beiden Theilenauf 577,135 Thlr. Hamb. Banco festgesetzten Summe auf einmal zu überliefern;diese Zahlung erfolgte am 10. Aug. 1824, und damit siel auch jene Leibrente weg.Mehr als dies hat dem Könige s. Persönlichkeit und der verfassungsmäßige Gangs. Negierung die Liebe und die Treue s. Völker erhalten und gesichert. Er machtöfter Reisen durch das weite Doppelreich und hilft überall, wo Unterstützung nölhigist, mit rascher That nach eignem Beschluß, und gewöhnlich aus s. Privatmitteln.Bei dieser stets regsamen Thätigkeit für die innere Wohlfahrt seiner Unterthanenund bei dem Bestreben, die Interessen beider Völker immer mehr zu vereinigen,nimmt er dennoch in Schweden keine Veränderung vor, ohne des Beifalls derStände, die sich jedes 6. Jahr (zuletzt 1829 bis z. 19. März 1830) versammeln,und der Mehrheit der Nation gewiß zu sein. *)
In S ch w eden hat die Regierung der Verwaltung überhaupt mehr Einheitzu geben gesucht. Statt der Macht und des Ansehens ganzer Collegien, verbürgtdie Verantwortlichkeit thätig wirkender Minister dem Ganzen sichrere Erfolge. Eshat nämlich die sogen. Eonstitutionscomitö jedes Reichstags das Recht, das Ori-ginaljournal des Eabinets zu untersuchen, damit, wenn darin eine Verletzung derConstitution gefunden wird, eine Anklage gegen den betreffenden Minister ange-ordnet werden kann. Insbesondere wurde seit 1821 die Trennung der richterlichenvon der administrativen Gewalt ausgeführt. Die Rechtspflege erhielt eine wesent-liche Verbesserung, indem, auf den Wunsch der Stände, nebst den bisherigen 2Hof- oder Appellationsgerichtcn, noch 2 neue, eins für die nördlichen und eins fürdie südlichen Provinzen 1821 eingesetzt wurden. Auch der Entwurf eines neuenStrafgesetzbuchs ist seiner Vollendung nahe. Einzelne merkwürdige Rechtssachen,z. B. die, wo das ganze Kriegscollegium gegen eine erhobene Klage sich verantwor-ten mußte, und die Untersuchung gegen hohe Staatsbeamte, bewiesen, wie schweres nach der schweb. Verfassung ist, das Recht willkürlich zu unterdrücken. Umdaher die königl. Macht gänzlich von der Rechtspflege zu trennen, trug der König
*) S. die schweb. Constitution vom 7. Juni IMS, nebst e. histor. Einleitung, im2. Thl. von Pölitz'S „Constitutionen der europ. Staaten seit den letzten §5 I." (Lpz.1817). Der Reichstag 1823 zählte 72S Mitglieder: 4M Adelige, 51 Priester, 55Bürger und 133 Bauern. Jede Veränderung in den Grundgesetzen der Constitutiondarf nur.mit der Bestimmung aller vier Stände geschehen.