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in diesen mnnieipale Behörden eingesetzt, wird hicnach bei meh-reren zum Mindesten sehr zweifelhaft. Namla stand völlig leer,die Saraecnen waren bei der Annäherung des Krenzheeressammtlicb cntflobn - 12 ); die Gunsten batten nach der Einnahmedes Landes ein Fort innerhalb der Maliern angelegt, wo imJahr 1102 15 Ritter als Besatzung lagen, außer diesen lebtennur einige arme Snrianen in der Umgegend vom Feldbaues).Joppe lag ebenso wüst, als Gottfried cs unternahm, sich andiesem Punkte mit dem Meere in Verbindung zu setzend):und städtische Behörden werden unwahrscheinlich, wenn Wilhelmvon Tyrns die Königin in dringender Noch nur mit alten underfahrnen Leuten, nicht etwa mit Visconte und Juraten Maafi-regcln nehmen läßt as). Ucbcr Neapel und Tibcrias, die ein-zigen Städte, über die sich Gottfrieds Herrschaft noch erstreckte,fehlen uns alle Nachrichten.
Die Ansicht, die hienach von Gottfrieds bürgerlichen In-stitutionen zu fassen ist, erscheint nicht mehr zweifelhaft. Dieersten Grundlagen zu dergleichen waren vorhanden, aber wiebeschränkt, wie wenig erkennbar mußten sic unter solchen Um-ständen ansfallcn. In welchen Betracht konnte eine städtischeBebörde kommen, wenn keine Bürger, die sic vertrat, vorhan-den waren? wie hätte man municipale Rechte organischen kön-nen, wo die Menschen fehlten, die sie genießen und ihre Eri-stenz danach ordnen sollten? Was den aristokratischen Theildes Reiches angcht, die Lehnsarmce nnd die Verhältnisse derritterlichen Vasallen, so erscheinen sic nicht minder unbedeutend:der Kerper ist so geringfügig, daß ein gesetzgebender, admini-strativer Geist kaum in den schwächsten Regungen darin leben-dig werden kann. Im Norden des Landes sucht sich Tancred
42t Gesta und Raimund.
43) . I-',.,<:!»>, 413. 5VÜI. X. 17.
44) ItlkbN I. e.
45) IVill. X. 18, Fulcher p. 412, der hier Quelle ist, hatte nur allgemeindie iiiluiNilanlks Ios>>ie genannt.