§. 330. Der Protestantismus in Schottland.
625
Obschon durch 2 Parlamentsacte von der Thronfolge ausgeschlossen,folgte der Herzog von Jork dennoch (1685) seinem Bruder als Jakob II.;cr verkündete allgemeine Gewissensfreiheit und freie Religionsübung. Wäreer dabei stehen geblieben, so hätte er den Katholiken viele Erleichterung ver-schafft; allein er wollte die kathol. Kirche zur herrschenden machen; das be-reitete ihm in kurzer Zeit den Sturz. Er knüpfte Verhandlungen mit Roman und dispcnsirte die Katholiken vom Tcsteide. Als die Bischöfe seine wie-derholte Erklärung der Gewissensfreiheit nicht proclamiren wollten, ließ ersie vor Gericht stellen, die sie aber freisprachen. Als der Prinz von Walesgeboren wurde, steigerte die Aussicht auf eine kathol. Descendenz den öffent-lichen Unwillen. Viele, besonders solche, welche ehemalige Kirchcngütcr inBesitz hatten, befürchteten Veränderungen im Grundbesitz. Solche tratenauchmitWilhelm vonOranien, dem „Befreier", in Unterhandlung, derMaria, die protestantische Tochter Jakob'S, geheirathet hatte. Wilhelm er-schien mit einer Armee (1688), „um das Reich zu ordnen;" Jakob, vonseinen Garden vcrrathen, floh nach Frankreich und erleichterte dadurch sei-nen Gegnern den Sieg; seine Flucht gab einen der Klagepunktc gegen ihn:Wilhelm bestieg den Thron. Katholiken, und wer auch nur mit solchen sichverhcirathete, wurden für immer vom Throne ausgeschlossen, neue Hul-digungöcide vorgeschriebe»; wer als Papist galt, auf 10 Meilen von Londonentfernt, die kathol. Patronate den Universitäten zugetheilt. DaS Toleranz-patent (1698) gewährte allen Sekten freie Religionsübung, nur den So-cinianern und Katholiken nicht! Bei den härtesten religiösen Be-schränkungen war ihnen keine Art gesellschaftlichen Vortheils eingeräumt;gewissenhafte Priester entgingen kaum dem Kerker oder Tode; nicht einmalkathol. Schulen durften errichtet werden. Der Ucbertritt eines Priesterszur „alleinseligmachenden apostolischen Hochkirche" wurde mit Benesicienbelohnt; und wenn ein kathol. Kind zur Staatskirche übertrat, fiel ihm dasväterliche Erbe mit Ausschluß aller Geschwister schon bei Lebzeiten der Elternzu. Daß sich unter solchen Umständen die kathol. Religion im britischenReiche erhielt, ist nur aus der Obhut ihres göttlichen Stifters erklärbar.Der barbarische Druck lastete auf der mißhandelten Kirche das 18. Jahrhun-dert hindurch, kaum daß in dem nordamerikanischen Freiheitskriege und wäh-rend der französischen Staatsumwälzung die Furcht den Staatskirchenmän-nern einige Milderungen des Strafgesetzes entriß.
§. 330. In Schottland.
Kilüert Äuart, Inst,, ob rskormation vl Leotloncl. Uoiul. 780. 4. ^.Itonb. 786.Oooib, bist, ob tbo Oburcb ot' 8e«tl. t'rmn tbs rst'«i'mat.b»i. bbbnb. 8>5.3 1'. lLrack/ra«,) Dbu enZüsb Uuritans. Unud. 605. latcin. l'uritaniswusMZI. b'rct. 6!0. bist, ol Leotl. Das. 79 l. 2 '1'. deutsch. Brann-
schw» 2 Thlc. Wilb. v. Schlitz, Maria Stuart. Mainz 839. Histor.polit. Blätter. Bd. 1. S. 457 ff. Bd. III. S. 696 ff. Rudloff, Gesch.der Reformen, in Schottl. Brl. 847 ff. 2 Thle. Köslin, die scbott. Kirche,ihr Vcrhältniß zum Staate ,c. Hamb. 852.
In Schottland nahm die Reformation einen auffallend heftigen Charakteran. Als Patrik Hamilton die neue Lehre zuerst verkündete, wurde erverbrannt (1528), und andere Straferempel folgten nach ; einzelne Neuererstvhcn nach England und dem Continente. Der vielfach verdorbene Klerusreizte in solcher Zeit zu Spott und Satyre; gewaltsames Verfahren warhier offenbar nicht das geeignetste. Als der Cardinal Beatoun, Primasand EB. von St. Andrews, den Reformator Wiöhart hinrichtcn ließ