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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
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öffentlich zu ehren, die ihr Leben damit schmückten,aber Wir finden es gerecht, denjenigen unter ihneneine Auszeichnung zu verleihen, deren Verdienst be-sonders anerkannt ist. Wir verordnen daher hier-durch Folgendes:

1 .

Die gedachte Auszeichnung soll unter dem be-deutungsvollen Namen

Louisen - Orden

den Wir hiermit stiften, in einem kleinen schwarzemaillirten goldnen Kreuz bestehen. Das auf beidenSeiten himmelblau einaillirte runde Schild in der Mittedes Kreuzes hat auf der Aussenseite den BuchstabenL. und in derselben einen Sternenkranz, auf derRückseite die Jahreszahlen xfx|. (Fig. 18. 20.)

2 .

Dieser Orden wird an dem weissen Bande deseisernen Kreuzes mit einer Schleife auf der linkenBrust getragen.

3.

Die Verleihung desselben geschieht ohne Rück-sicht auf verheiratheten oder ledigen Stand; jedochkönnen ihn nur solche Personen erhalten, welchedem Vaterlande durch Geburt oder Verlieirathungangehören, oder sonst nationalisirt sind.

4.

Die Zahl derselben ist auf Ein Hundert be-schränkt *).

5.

Zu ihrer Auswahl verordnen Wir hierdurch einCapitel, welches unter dem Vorsitz der Frau Prin-zessin Wilhelm Königliche Hoheit, aus vier Frauen,der Staatsministerin Gräfin von Arnim, der Generalin

*) Die Zahl der Ordensglieder ist gegenwärtig unbestimmt.