Druckschrift 
Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

41

XIV.

Die bisherigen Ritter behalten die alten Insignien.

XV.

Den im IX. lind X. Artikel der gegenwärtigenUrkunde bezeiclmeten, von Uns allergnädigst zuRittern künftig zu ernennenden Personen, werdenWir durch Unsere General-Ordens-Commission be-kannt machen lassen, was sie gegen Erhaltung derInsignien des Königlich Preussisclien Johanniter-Ordens zu entrichten haben.

XVI.

Wir erweitern hiermit die durch Unsere Urkundevom 18. Januar 1810 Unserer General-Ordens-Com-mission in Angelegenheiten der Königlich Preussi-schen Orden und Ehrenzeichen ertlieilten Aufträge,Amtspflichten und Amtsbefugnisse, dahin, dass die-selben sich auf Unseren Königlich Preussisclien Jo-hanniter-Orden mit erstrecken sollen, und liehaltcnUns vor, einen Ritter dieses Ordens zum Mitgliededieser Unserer General-Ordens-Commission derge-stalt zu ernennen, dass die Angelegenheiten diesesOrdens von Unserer ganzen General-Ordens-Com-mission mit Zuziehung des gedachten Mitgliedes be-arbeitet werden sollen.

XVII.

Der Verlust Unsers Königlich Preussisclien Jo-hanniter-Ordens soll, in denselben Fällen und aufdieselbe Weise, von Uns Höchstselbst, ausgespro-chen werden, welche in Unserer Erweiterungs- Ur-kunde vom 18. Januar 1810 für die Königlich Preu-ssischen Orden lind Ehrenzeichen im 17ten Paragraphder gedachten Erweiterungs - Urkunde bezeichnetsind.

Urkundlich unter Unserer Allerhöchst eigenhän-digen Unterschrift und Unserm anhangenden König-