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zum Grossmeistcr dieses Ordens, und gab ihm denRang nacl} dem schwarzen Adler-Orden, auch setzt
Urkunden und bekennen hiermit: dass, da Wir geneigtsind, die Ulillcl, ausgezeichnete Tugenden und Verdiensteaurzumtmlcrn und zu belohnen, eher zu vermehren als zuvermindern, Wir die Enlschliessung gefasst haben, beydem Antritt Unserer Regierung der Brandenburgischcn Fiir-stenlbiimer in Franken den von des Herrn Markgrafen vonBrandenburg-Anspach und Bayreuth Liebden im Jahre 1777erneuerten und wieder hergestellten rotheu Adler - Ordenmit einigen Abänderungen zu bestätigen, und zum 2ten Rit-terorden Unsers Königlichen Hauses und Hofes, Uns undUnsere Nachfolger an der Krone aber, für desselben Ober-haupt und Grossmeister zu erklären.
Wir tlutn solches auch hiermit und Kraft dieses, undbestätigen den erneuerten Brandenburgischcn rothen Adler-Orden dergestalt und also: dass dessen Insignien bestehensollen:
in einem weiss cmaillirten mit 8 Spitzen und obenmit einer Königlichen Krone versehenen Kreuze, zwi-schen dessen mit zackigter Goldarbeit ausgefüllten Spi-tzen, der Brandenburgische rothe Adler, und in derMitte die verzogenen Anfangs - Buchstaben Unsres Na-mens F. W. R. zu selten sind. Dieses Kreuz wird aneinem Handbreiten an beiden Räuden mit einer schmalenweissen Einfassung und darneben mit einem Daumbreitenorangefarbenen Streif versehenen weiss gewässerten Ban-de als Cordon von der linken zur rechten Seite getragen.Der gleichfalls zu diesem Orden gehörige Stern ist vonSilber gestickt, mit acht Spitzen und in der Mitte mit demrollten Brandenburgischcn Adler geziert, welcher auf derBrust den Zollernschen Schild und in den Klauen einengrünen Kranz hält mit der Umschrift in goldenen Buch-staben: Sincere et constanter, und wird an der linkenSeite des Obcrklcids an der Brust getragen. (Fig. 1.)
Gleich wie Wir nun diesen solchergestalt beschriebenenBrandcnburgischen rollten Adler - Orden zum zweiten Ritter-