Buch II. Hofhocigkeit.
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»weibliche Kleider, Fingxrlein, Armgold, Tschappeln, Psalter»und alle Bücher, die zum Gottesdienst gehören, darin die»Frauen pflegen ihr Gebet zu lesen: Siedeln, Laden, Teppichte,»Umbhcng, Rucklachen, und alle Gebcede. Dis ist's, das zur»Frauen Gerad gehöret. Noch sind manchcrhand Kleinode, so»ihn gebürt (wiewol ich's sonderlich alles hie nicht nenne) als»Bürsten, Kamme, Schecren, Spiegel, alles Gewand und»Lacken, geschnitten zu Frauen Kleidern. Aber ungewirkel Gold»und Silber gehört die Fragen nicht an. Was aber über diese»benannte Ding vorhanden ist, gehöret alles zu dem Erbe.»Was auch dieses Dinges versaht war bei des Mannes Leben,»das lose der, ob er wolle, dein es mit Recht angehören soll.«
Die überlebende Frau behält also die Gerade, ur-sprünglich vor Ausbildung des Gütergemeinschafts-Systems einBestandtheil der xortio »laNitoria "). Die sterbende Frauvererbt die Gerade an die weibliche Verwandtschaft. Diesund die Vererbung des Heergeweddes bestimmt der Art. 27,LH. r des Sachsenspiegels: »Ein jeglich Weib vererbet zweier-»wi: ihr Gerade auf ihr nechste Nifftel, so ihr von Weibs-»halben zugehörig ist "): und das Erb auf den nächsten Freund,»es sei Mann oder Weib. Ein jeglich Mann von Ritters Art»vererbet auch zweierlei: das Erbe an den nächsten ebenbürtigen»Freund, wer der auch sei, und das Hecrgewet an den nächsten»Schwertmagen.« Das Heergewedde ist also nicht mehr, wienach der I-ex ^nAÜorum et "Werinorum, mit der I'orrs noth-wcndig verbunden, sondern vielmehr das einzige Vorrecht derAgnaren. Sind die Söhne noch minderjährig, so nimmt derVormund einstweilen das Heergewedde zu sich. Art. 23, Th. ldes.Sachsenspiegels: »Wo die Söhn binnen ihren Jahren sind,
16) Eichhorn deutsche Staats- und Rechtsgeschichte Bd. 4. H.Ü68,S. 5V8.
17) Uebrigens erhält der überlebende Mann doch einiges von derGerade vorab. Sachsenspiegel Buch III. Art. 38: — „Stirbt„des Mannes Weib, welche ihrer Nifftel die Gerade nimmt, die„soll von der Gerade dem Manne berichten sei» Bette, und„auch sein Tisch mit einem Tischtuche, und seine Bank mit-einem Pfüle, und seinen Stuhl mit einem Küssen."