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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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271
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Kapitel l. §. 63.

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stens in soweit widerstanden haben, daß sie als eigene Hofkor»porationcn bestehen geblieben sind. Die Zahl dieser Höfe laßtsich nicht ganz genau bestimmen, folgende sind die wichtigsten.

l. In der Grafschaft Mar?.

Domanial-Oberhöfe.

1. Im Amt Hamm.

Hier sind drei Oberhöfe Rhynern, Dreche und Berge.Zum erstem gehörten 14, zum zweiten 3 und zum dritten 11Unterhöse «). Die Hossrechte wurden 1717 bei gehaltenerHvfsprache von den Hofleuten und Hofsschulzen erneuert, undsind in der Beilage 24 enthalten ').

-2. Ln der Wenter Hörde,s) Reichshof Brakel. Zu demselben gehören 24 Huven oderHöfe. Das Hofsrecht ist 1299 auf Montag nach St.Michaelistag vor dem Kirchhofe von den >» samentlichen» geschwarnen Rycksluiden und Erven des Ryckshovs to Bra»kel« gewiesen worden, und ist in der Beilage 18 enthal-ten v). Dieser Reichshof ist, ausweis der Beilage 15, vonKönig Albrecht I. 1300 ebenso wie die Reichshöfe Dort-mund (Stockum), Westhoven und Elmenhorst dem GrafenEberhard von der Mark für 1400 Marken verpfändetworden. In neuerer Zeit war inzwischen das 1299gewiesene Hobsrecht nicht ganz mehr im Gebrauche, wieaus der Aussage des am 15. Oktober 1798 von dem Kom-missar von Bcrnuth vernommenen damaligen HobHrichterSEichelberg hervorgeht ^).

b) Reichshof Westhoven oder Holthausen, dessen Hobsrecht inder Beilage 16 abgedruckt ist In neuerer Zeit warindessen das Hofsrecht nicht mehr in Uebung, und cs wur-den nur noch aus 8 Höfen oder Huven jährlich gewisse

6) Rive S. 74.

7) Aus v. Steinen Vd 1. S. 18141819.

8) v. Steinen 1. S. 1819 ff.

S) Rive S. 75.

10) v. Steinen 1. S. 1719 ff.