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Buch I. Einleitung.
Schenking, 1557 bei der Kots Honrana bei Gelegenheit desStreites über eine Dompräbende seine Nobilitat erwonnen, uni»das Reichs-Kammer-Gericht entschied 1685 in der Hauptsachefür die Erbmänner, wogegen aber der übrige Adel das Rechts-mittel der Revision cinlegte, so daß die Erbmanner nicht in denBesitz der adlichcn Rechte gekommen sind. Die Entscheidungder Sache war in dcr That sehr zweifelhaft; eines Theils wares wohl wahrscheinlich, daß die Erbmänner nicht zu der imMittelalter als Korporation bestandenen Dicnstmannschast desStifts gehörten, anderer Seits kommen inzwischen einzelne a!SBurgmänner, z. B. die Kerckerings als 6astrc:n5vs in Horstmar,und andere als deutsche Ordcnsbeamte z. B. Buck 1529 alsKomthur zu Reval vor. Nobilea, Mitglieder der alten Lehn-Mannschast, waren sie wohl zuverläßig nicht, offenbar aberReste der altdeutschen Ingemii. — Rücksichtlich der Schatz,freihcit der Erbmänner bestimmte der Landtagsschluß von 1548 *'daß »die Erbmanns, so gercisige Pferde zu Behoif und not-»türstigcn Dienste dieses Stifts hebbcn und underhalden, von, den gemeinen Landstcuern binnen Münster zu erlegen und»contribuiren, sollen gefriet und leddiget sein; und die anderen» Erbmanne, so gine reisige Pferde holden, wo ander inngesctten»Bürger, wanncr sich die Gelegenheit zudrecht, er geborliche»Anlage und Steuer dair strecken und entrichten.« Die Steu-erfreiheit des Adels gründete sich also auch hier aus seine Kriegs-dienste. Bon 1511 bis 1537 finden sich selbst Beitrage deSAdels zu den Schatzungen, und die Beschwerden der Gevettervon Merfeld bei ihrem Lehnsherrn, dem Herzog von Jülichund Berg, über diesen ihnen zugemuthetcn Beitrag waren vcr.geblich, weil der Fürst erwiedcrte, daß er auch sie schützenmüsse ^). Auch die Geistlichkeit hatte damals von ihren
Berschriftungcn von Bischox Ludwich anfangende, beß up Bi-schop Johan von Beieren Ll-nrs 9 . (Beilage 47 des erste»Lhcils.)
216) Bei Kindlingcr M. B. Bd. 3. Abth. S, Urk. N. 229. S.658—OS0.
217) S. die Verhandlungen i» Kindlingcr M. B. Bd. 1. b.20S —21S. 268. 269. 310. 323 — 362.