Kapitel HI. h. 52.
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Zinspflichtigen und Kcmmerlingen des Stifts die bisherigen! Rechte bestätigt — Am 20. Mai 1547 nahm das Stift^ Herford — in Erwägung, daß es bisher beim Herzog Wilhelmzu Jülich sonderlichen Beistand gefunden, derselbe auch ohnedem
> das Go-Gericht und viel andere Hochheit und Gerechtigkeit in
ff der Stadt gehabt, und auch das Stift und Stadt Herford im
Bezirk der Grafschaft Ravensberg gelegen, also daß Niemanddas Stift besser als der Herzog beschützen könne, auch dasjenige,
> so das Stift in dem folgenden Vertrage dem Herzog überlassen,dem Stift wenig genutzt, sondern dasselbe viel Unkosten, Mühe
^ und Arbeit darauf wenden müssen — zum Erbvogt und Erb-
j schirmherrn an. Dem Stift ward bewilligt, daß, im Fall
1 »die Meyern und andere Eigenleute,« sie seycn binnen
j der Hcrvorder Landwchre oder sonst in der Grafschaft Ravensberg
f gesessen, dem Stift gehörig, ihre Pacht und Renten nicht
I bezahlten, und sonst ungehorsam befunden würden, das Stift
! dieselben in Beiseyn des Herzoglichen Befehlshabers oder Voigts
eines jeden Ons, wo die ungehorsamen Bezahlet wohnhaft
wären, durch seine Voigtc pfänden und lößen lassen, wie solches
bei denen von der Ritterschaft des Orts gebräuchlich. Und da
; die Abtissin ein Lehn-Herr über etliche Lehne-Pacht-Güter,
die binnen und außen Hervord gelegen sind, ist, soll si> dieser
! Güter Lehnherr bleiben. Auch sollte der Herzog daran scyn
^ und verschaffen, daß die Geistlichen ihre Güter, Kämpe, Wiesen,
i Holzgcwächfe, sädigc Accker und dergleichen, wie es Namen
s haben mag, selbst sollen mögen gebrauchen, diesem oder jenem
^ verpfachten, von Jahren zu Jahren, nach ihrem meisten Nutzen,
ungehindert von Jemand, doch ausgeschieden, was sie jetzt erblich
verfochtet hätten, oder mit Recht und Billigkeit nicht ab seyn
! könnten " 2 ).
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^ .167) Kindlinger S. 266.: „ l^ccocl iniiiisteeinles een eensciaie»
.. ei Iioinines, gni vcclgneitee liennneilnig (liennine, gcl ssi 8 k>in,, ecclosinin Ilcelorävusem poi iiiieirivs, nUini ni' ei ßncxlenni,, oinin jnee ei lilreitnte, gnilnis Iiacienus ub anlignu gnvi^ii „ sniii, ei innnennt in ei 8 cle»i. "
l 168) Urkunde bei 7 '«.ce/,ecr/nc<e^s 7 ^ ^Vnnnl. (locl. Oi^Ioin. >>. 280 . ?.36.^ Auch in Weddigens Ravensberg. Gcsch. Bd. 2. S. 183— 188 .