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Buch !. Einleitung.
erneuert Gemäß dieser Urkunde wird die Pflicht der
Delbrücker zur Mai - und Herbstbeede, sowie zu einem Dienstebei Stroh und einem bei Gras, anerkannt. Die Delbrückererscheinen als Hausgenossen, die sich in Dollschuldige und Halb-hausgenossen eintheilcn. Diese Familie des Stifts hat aberso viele Rechte der alten Freien gerettet, daß selbst die Brächtendem aus solchen Hausgenossen bestehenden Lande halb gehören,und das Land vor dem Hagedorn noch seine plscila halt. Dieoberste Broke im Lande war auf »dertig Schillinge edcr eyn»Löss« festgesetzt. »Item wan eyn Clockcnslach wert, unde»wan eyn B'sscope io Paderborn wil ligcn to Velde, so sal»eyn juwelik Hushere, dem dat gekondigct wert, volgen na»siner Macht. Welker des nit en dede, und mit Vorsate nicht»en lete, de sal gebrokcn hebbcn richt Schillinge: Letc de aver»mitBorsate, so solde de gebroken hebbcn, na Gnaden des Heren»unde des Landes.« —
Strunk, der Fortsetzer von Schatcn berichtet uns,daß der Administrator Hermann 1505 sehr gezürnt ob derDcl-brücker. Sie wurden beschuldigt, daß sie, ohne Rücksicht aufdie den bischöflichen Beamten schuldige Ehrerbietung, die Ge-rechtigkeit hintansctztcn, die Gesetze verletzten, mit geräuschvollenReden swinultnosi« vocilm«) ins Gericht gicngen, Unschuldigeplagten, Schwächere unterdrückten, Faktioncn erregten und mehranderes begierigen, woraus nicht nur das Aufhören alles gutenRegiments, sondern auch tägliche Aufläufe, Schlägereien, Todt-schläge und sonstige Uebel gefolgt. Es war gewiß, daß derBischof die Delbrücker nicht nur mit Geldstrafen, sondern auchmit Leib- und Lebensstrafen, Verbannung, Verstümmelung, undAufhebung ihrer alten Freiheiten bestraft haben würde, ^wennsie nicht auf Anrathen der zwei Edlen Philipp und Johannvon Hörde zu Boke sich das Fürwort des Domkapitels verschafftund dadurch bewirkt hätten, daß aus den drei Ständen des
Y8) Bei Kindlinger Geschichte der deutschen Hörigkeit. UrkundenN. 158. S. 54s. ff. S. in den Beilagen des zweiten Lhcils desgegenwärtigen Werks.
9V) ^nnnl. l'näoib. 1'. Hl, p. 3o — 32.