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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Buch 1. Einleitung.

despri'vilegken Die gewaltsame und grausame Weise,

mit welcher der Bauernstand seine behaupteten alten Rechtewieder zu erwecken gesucht, beraubte ihn deren auf immer.So straft sich jede.Uebertreibung selbst, und srst fernen Zeitenbleibt es Vorbehalten, nach manchen Umschwüngen ein Gleich-gewicht herzustellen.

38.

Wenn die Nothwcndigkeit der Geschichte und cs gibteine solche dem Bauernstände sonach nicht günstig war, sodurfte er eben wenig Hülse von den Juristen, von den Rathender deutschen Gesetzgeber, erwarten. Die Juristen würden nurdurch eine klare Ansicht der alteren Geschichte für den Bauern-stand zu wirken vermocht haben, allein eben diese geschichtlicheEinsicht fehlte ihnen.^ Wenn wir eine ganze Menge juristischerSchriftsteller über die bäuerlichen Rechtsverhältnisse aus dem18. Jahrhunderte nachschlagen, so finden wir, daß alle voneiner Geschichte der bäuerlichen Unterwürfigkeit ausgchen, dienie bestanden hat. Eine Stelle aus Lech manns SpeyrischcrChronik ist es, die ihrem historischen Wissen die Grundlage undRichtung gegeben hat. Lehmann sagt im 20. Kapitel desII. Buchs:

»Es hat aber die Leibeigenschaft in Deutschland folgender»Gestalt angefangen. Umbs Jahr nach der Geburt des Herrn»Christi 499. hat sich zugctragen, daß zwischen den Lcutschen»selbst, nehmlichcn den Franken diesseits Rhein eins, und Len»Alemanniern, das ist Schweitzern, Schwaben, Bayern, Dürin-»gern, Hessen, Meißnern, andern Thcils großer Krieg entstanden,»weil berührte Völker ungern gesehen, daß den Franken so»groß Glück beigcwohnt, und was diesseits Rheins gelegen,»unter ihrer Gewalt bezwungen, derhalben die Füß zusammen»gesetzt, und die Land in 6eiinauia puims und aocuncka am»Rheinstrom von ihrer Gewalt zu retten und ledig zu machen»fürgenommen, erstlich mit König Hilderich, und nachher mit»dessen Sohn König Clodoveo große Krieg geführt, in welche»beyde Thcil überaus ernstlich und streng mit unaussprechlichem

27V) Bodmann Rheingauische Alterthümer Th. 1. S. 17.