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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Kapitel II. H. 34.

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und die ohne eine solche Erlaubniß geschehene Heirath einerFremden veranlaßte Eingriffe des Herrn in die Nachlassen-schaft

Dadurch, daß die Ministerialen auch Kriegs- und zwarReutcrdienste leisteten, wurde es nun allmählig eingcleitet, daßsie das eigentliche Heer wurden, mit dem dann die noch Kriegs-dienst leistenden Freien sich vereinigten, so daß Beide zusammendie, dem Korporationsgeiste des Mittelalters gemäß sich gestal-tende, Ritterzunft bildeten. Die Verschmelzung der freien undunfreien Krieger in Einen Stand ergiebt sich unter anderenschon aus der häufigen Uebertragung des den Ersteren sonst alleinzustehenden Namens Wie» auf die Letzteren ^6).

Um über das Verhältniß, in dem die Ministerialen zumHerrn und zum Staate standen, klar zu werden, ist es angenehm,das Kölnische Dienstrecht zu lesen. Aus dem Z. 1. sehenwir, daß sie dem Bischöfe unbedingte Treue gegen Jedermanngeloben mußten, der Vasall dagegen konnte Ausnahmen machen.Der §. 2. theilt sie in Kenoiioiati und non Honeüoiatä. DerAusdruck bouolioinin war also auf diese Dienstgüter schonübergegangen. Beide übrigens, also auch die Exspektanten, muß-ten dem Bischof bis zur Landes-Gränze zur Landes-Vertheidigungfolgen. Sie ersetzten also insoweit den alten Heerbann. Wollteder Bischof weiter gehen, so mußte er es durch Lohn oder

255 ) Loge» ot 8 tatnta lainiliao 8 . I>otri Morinat. tz. ist rinn. 102Hap. 8 clmnnat. bist. 'Worin. 1 . ll. p. /, 6 .: 8 i cpnis ox l'a-inilia alionain nxoroni accoporit, jn 8 tnm 08t, nt, ^nanäooliiorit, ilnao part08 Lonornin L 88 uinantur inanuin vpi80o^i." Iloinüoi HI. rli^I. ann. 10S1. ap. Kölner, ooel.clipl. 1'ol. ^>. 26.: 8i (gni8) nlieiE acco^orit nxore8, oinniz l>aoro<Iita 8 ooruin, ot nnivorsa, c^uav possiclont, ncl 8 . Ki- colai ooelant inonagtoriunr, ot nnlln 8 Iiaorotlnin 8 uoruinin In 8 ^nice^nam Iiadoat."

256) Siehe z. B. 5ura inini8tor. 6oIon. n. 12.:Wlitos äo i'ainilia. 80 nnlitoin 0880 ot ininisterialoin." Mehrereandere Belege siehe bei Hüllmann Bd. 2. S. 296. 297.

257) Bei Kindlingcr Münster. Beitrage Bd. 2. Urkunden S. 68. ff.,

auch bei 6orx. jnr. Oorin. ant. 1'om. III. p. 8g^.