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Buch I. Einleitung.
»einigen Edikten des Westfränkischcn Königs Karls des Kahlen»erfahrt man, wie erfinderisch die armen geängstigtcn Hausvater»in Versuchen gewesen sind, den Verboten auszuwcichen, und» das Kleinod des Eigcnthums, durch den Staat ihnen so bitter»verleidet, zu veräußern. Da man sein Alodium nicht mehr»zum übertragenen Denefizialgut machen sollte ^), verkaufte»man es/ und behielt sich blos die Wohnstelle vor. Da auch»dieses untersagt wurde ha die Großen, besonders die
»Prälaten, auf keine Weise mehr Grundstücke an sich bringen»sollten, auf denen die Verbindlichkeit zu Militairdienstcn ding-lich haftete; die kleinen Landwirrhe aber nicht im geringsten»geneigt waren, sich mit neuen Grundstücken zu beschweren, so»gericth man auf einen andern Ausweg: man veräußerte das»unglückliche Grund-Eigcnthum an Weiber 2"). Schwache»Damme waren jedoch alle Vorkehrungen der Könige gegen» den reißenden Strom; vergeblich die Versuche, gegen die Ge-»walt der Umstande anzukämpfen. Durch kein-Gesetz, durch»keine vollziehende Mittel, war die Wuth der Großen zu»mäßigen, den bedrängten Zustand der kleinen Freisassen zu»benutzen, um ihr Gebiet zu arrondiren, sich ganze Herrschaften,»aus Lehn- und Erbgütern zusammengesetzt, zu bilden. Als»endlich aus dieser großen Revolution in der bürgerlichen Ver-fassung eine neue Ordnung der Dinge hervorging, die den»Königen willkommen war; als nämlich die Prälaten und» Reichsministcrialen, jetzt zu hohem Selbstgefühle gelangt, Eigen-»thümer ansehnlicher Ländereien, die Zahl ihrer Ministerialen
227) 6sp. Larol. valv. lit. XXXVI. c. 28. Dies bezieht sich aberauch vorzüglich auf Sicherung des königlichen 6en8U8.
228) Ikid. e. 3 o.; hat ebenfalls.Sicherung des königlichen tlsnsuszum Gegenstand.
22g) Ibid. lik. XXXVII. c. 6.: „Vt Ulao trailitioiieg infu8tao et„ a »ostiis sMoeo88orit>u8 nlgno a nol)i8 proliilntno, guai-„kactao znnt gut inulieridns aut nin>ril,n8, gut ^nil)n8cnn-„ gne poraonm, nt liborin8 ip8i traditoroo nostigin inlnle-- „litatoin porücorv po88int, aut nt jnstili.nn in ooinitatilms„non reddant, tangnain laetav non luorint, pro nilülo„dabeantnr vlo. "