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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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101
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Kapitel II. h. 30.

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Durch das 6,ipiru1,iio Laxomim vom Jahr 797 gege-ben in generali Dpiseopornin et Optimstnin eonvontu' wurden noch verschiedene Gegenstände bestimmt. Namentlichwurde die Komposition der Franken auf die nodiliore« 8,ixo-i>68 übertragen, für die ingenui aber und für die Inti ^ derfränkischen Komposition angenommen "?). Möser be-merkt gewiß sehr richtig, daß das Vermögen der Sachsen undFranken sehr unterschieden, folglich in der That das Verhält-niß gleich gewesen.

30.

IV. Entwickelung des Kriegsstandes.

Es «st eine alte Beobachtung, daß die Geschichte der Krieg-sührungwcise zugleich die des Grundbesitzes ist. Der Zweckdes Krieges ist, die Güter, deren wesentlichste der Grundbesitz,, zu erhalten oder zu erwerben, oder überhaupt deren Besitzer zubelasten; cs ist daher auch natürlich, daß die Veränderungenin der Weise der Kriegführung den grüßten Einfluß auf denGrundbesitz äußerten. Dies bewahrt" sich denn auch ganz vor-züglich im Heerbann der Deutschen.

Unter dem gewaltigen Karl änderte, sich die frühere Ver-fassung von selbst. Als die Anführer der Gallien crobetndcnFranken sich als Könige Frankreichs festsctzten, konnten sie zuHauskriegen das gemeine Aufgebot der freien Franken nicht ver-i langen, wohl aber konnten sie die unterworfenen Römer unbe-dingt aufbieten, deren Heldenthatcn übrigens nicht von Bedeu-tung gewesen seyn mögen. Als die bereiteste Hülfe erschienendaher immer die Lehnsmannen. Als indessen der Fürst des' Kriegerstandes, der Älajor Ummrs ss sich, des Thrones bemäch-tigt hatte, und als die Nation der Franken und Römer sich. fast zusammen verschmolzen hatten, und als ein Eroberer einem

iy3) III.Item pl.ienit Omnibus 8.ixon!bus, ut uliicuncpiebraue! seeundum legem solid»« duodeeim «olvere debent ibi nobiliore« 8,ixonv« solide« duodeeim, ingvnui <;uilu>ue,liti lpmiuor vomponant. "

19t) z. 40. Nolc 186.