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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
72
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7L Buch I. Einleitung.

den 63 - eo, gni ee de paronlilla rolloie vult gehthervor, daß dieses Erbrecht auf die Alode mit dem System derCompositionen und Conjuratoren innig und nothwcndig zusam-men hing, und so durchgehend und allgemein nun dieses Sy-stem in der fränkischen Rechtsvcrfassung war, so gewiß ist esauch, daß der Grundbesitz der Franken überhaupt Alode war.Freilich sind es Gefolge, die Gallien erobert haben, allein dar-aus folgt keineswegs, daß sie ihren eroberten Besitz nur alseinen geliehenen haben betrachten wollen. Vielmehr drangtalles zu der Annahme, daß sie eben so echtes Eigcnthum, wieim Vaterlands, besitzen wollen. - Schwerlich konnten sie die-ses Eigenthum nun alle aus dem Fiskus, so wenig als die West-,gothen und Burgunder, die auch einen Fiskus vorfanden, neh-men, und es laßt sich überall nicht cinsehen, warum sie glimpf-licher mit den Galliern als die Westgothen und Burgunder ver-fahren haben sollten, sie, die den Römern nur die halbe Cvm-position bewilligten! Ob mit Vermittelung der römischen Ma-gistrate eine friedliche Abtheilung geschehen, oder ob die Erobereran Grundeigenthum genommen, was ihnen gefallen, laßt sich frei-lich nicht mehr ausmittcln; allein daraus, daß die l-ex Salicaeiner solchen Theilung nicht erwähnt, folgt nicht, daß sie nichtgeschehen. Die I-og. er VisiAotllor-. erwähnen der

Theilung zufällig als einer geschehenen Sache, und mehr zu demhumanen Zwecke, daß die Römer nicht weiter belästigt werdensollen, ein Zweck, der den Franken freilich weniger wichtig seynmochte. Der römische Fiskus mag hingegen ganz oder größ-tentheils den Königen heimgefallen seyn, die nun durch Verga-bungen davon Kirchen und Klöster bereicherten, und durch Lehn-Vergabungen sich l-midoo verschafften, deren Oberster, iUHoi--stomus, endlich die Könige stürzte. Darum ist es denn auchNatürlich, daß in den ersten Zeiten, wo das Lehns-System sicherst allmählig zu entwickeln begann, die Geschichte von keinemÄl^'oi'doimiz mit nationaler Wichtigkeit weiß. So wie nunaber das Lehns-System sich ausbildcte, wie die großen fränki-schen Herren durch Lehen in ein speciellcs Treuc-Verhältniß zumKM Könige traten und diese hinwieder eine A, inumnis um sichzu sammeln wußten, als deren Louiur sie erschienen da