7L Buch I. Einleitung.
den 63 - eo, gni ee de paronlilla rolloie vult gehthervor, daß dieses Erbrecht auf die Alode mit dem System derCompositionen und Conjuratoren innig und nothwcndig zusam-men hing, und so durchgehend und allgemein nun dieses Sy-stem in der fränkischen Rechtsvcrfassung war, so gewiß ist esauch, daß der Grundbesitz der Franken überhaupt Alode war. —Freilich sind es Gefolge, die Gallien erobert haben, allein dar-aus folgt keineswegs, daß sie ihren eroberten Besitz nur alseinen geliehenen haben betrachten wollen. Vielmehr drangtalles zu der Annahme, daß sie eben so echtes Eigcnthum, wieim Vaterlands, besitzen wollen. -— Schwerlich konnten sie die-ses Eigenthum nun alle aus dem Fiskus, so wenig als die West-,gothen und Burgunder, die auch einen Fiskus vorfanden, neh-men, und es laßt sich überall nicht cinsehen, warum sie glimpf-licher mit den Galliern als die Westgothen und Burgunder ver-fahren haben sollten, sie, die den Römern nur die halbe Cvm-position bewilligten! Ob mit Vermittelung der römischen Ma-gistrate eine friedliche Abtheilung geschehen, oder ob die Erobereran Grundeigenthum genommen, was ihnen gefallen, laßt sich frei-lich nicht mehr ausmittcln; allein daraus, daß die l-ex Salicaeiner solchen Theilung nicht erwähnt, folgt nicht, daß sie nichtgeschehen. Die I-og. er VisiAotllor-. erwähnen der
Theilung zufällig als einer geschehenen Sache, und mehr zu demhumanen Zwecke, daß die Römer nicht weiter belästigt werdensollen, ein Zweck, der den Franken freilich weniger wichtig seynmochte. — Der römische Fiskus mag hingegen ganz oder größ-tentheils den Königen heimgefallen seyn, die nun durch Verga-bungen davon Kirchen und Klöster bereicherten, und durch Lehn-Vergabungen sich l-midoo verschafften, deren Oberster, iUHoi--stomus, endlich die Könige stürzte. Darum ist es denn auchNatürlich, daß in den ersten Zeiten, wo das Lehns-System sicherst allmählig zu entwickeln begann, die Geschichte von keinemÄl^'oi'doimiz mit nationaler Wichtigkeit weiß. So wie nunaber das Lehns-System sich ausbildcte, wie die großen fränki-schen Herren durch Lehen in ein speciellcs Treuc-Verhältniß zumKM Könige traten und diese hinwieder eine A, inumnis um sichzu sammeln wußten, als deren Louiur sie erschienen — da