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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Buch I. Einleitung.

flusse der Mosel mit dem Rhein zu nehmen, und auf diese Weisebegann die Monarchie der Burgunder in Gallien ").

19.

Aus diesen Verhältnissen entwickelte sich nun die Thcilungdes Bodens, da eine solche Einquartierung auf die Dauer beidenTheilen gleich unangenehm war. Auch war durch Galliens frü-here Geschicke und die Völkerwanderung so vieler Boden verlas-sen, wüst geworden, daß schon darum eine Bodenabtretung mitder Subsistenz des Besiegten vereinbar erschien. Die Burgunderhatten unter Aetius schon feste Sitze am Fuße der Alpen, wodie Allobroger und Helvetier gewesen waren, genommen?'),und nach Aetius sowohl als Attila's Tode, als das Hunnenreichso wie das Kaiserthum, entseelten Körpern gleich, sich auflöste,breiteten sie sich unter Beistand der Westgothen, aus deren altemKönigsgeschlecht sie ihren Heerführer Gundioch nach dem Todeihres Königs in der Schlachr gegen Attila, geholt hatten, in deralten römischen Provinz ob der Stadt Marseille aus bis an diecevennischen Berge und weit hinaus im Lande Gallien"). Sietheilten mit denjenigen, welche die römische Autorität in Galliennoch repräsentirten, friedlich das Land; Marius") berichtet:»Lurgunclione» psilvm 6aIIiao oeoupavernnl, lerras^ao cnin»Oallieis LonÄrorlbus clivisvianl.« Aus der 13m gunäio-num sehen wir, daß der Burgunde zwei Drittel des Feldes, einDrittel der Svrvi und von Wald, Garten und Hof die Halsteerhielt. Der Tit. 64 erwähnt der Theilung als vor nicht zulanger Zeit geschehen, §. 1: »I-ieet eoüoin lomxoro, yuo

72 ) 01^ mpi ochor. Lur. Vouor. 1*. I, p. 147. krpapvr.

Obrsa. p. 627. LL » »io <l o r Obroa. scl »an. 413. p. 1362. Hiiloirs«!«Lomgoßlis p. IM p. Lsnsch >iv, I. p. 32. Sis monde S. 179.180«

73) krospor, läsciu«, Oasslorlorus m Obremicis. Joh. v. MüllerSchweizergeschichte Buch I, Kap. 7. Z- 1. Jahr 432 ff.

74) Joh. v. Müller a. a. O.Die Burgundionen fassen feste Sitze ?c."

75) Obrem, all arm. 456. I. v. Müller am angef. O. Note I. be-merkt, daß, wenn diese, bei <iu Oboio« in »cripwrib. enthaltene,Stelle dem Mariu« auch abgesprochen werden könnte, sie dochimmer einem Ungenannten aus dieser Zeit und diesem Lande würdebleiben müssen.