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Theil 1, Bd. 1 (1830)
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Buch l. Einleitung.

gewiß derselbe nicht mit optimal., sondern eher mit noicklis be-zeichnet sc m würde. Der Adel scheint sich hier also auf dieKönigliche Familie beschränkt zu haben, also der obigen An-sicht vom deutschen uodilis gemäß, und die Composition desoptimal. Lui'giinclio kann sich selbstredend hierauf nicht erstrecken,da man natürlicher Weise ein Anlaßgeben derselben zum Lod-schlag nicht voraussetzen, mithin immer die Todesstrafe beiTödtung eines aus derselben eintreten mußte. Schon ein Kö-niglicher Rentmeister, «clor i-eAiiE ckomus, hatte ja das höchsteWehrqeld gleich dem optimat. Uurgunckio "), also die Glie-der der ve^ia ckomus gewiß nicht das gleiche")! In der

U.ajuvaviortim ") wird 5 Geschlechtern eine doppelte, unddem Herzogs-Geschlecht der Agilolfinger eine vierfache Compo-sition gesickert, wahrscheinlich waren diese Geschlechter der Huvsi,Throzza, Fagana, Hahilingua, Aennion, Stammfürste» früherereinzelner Stämme des Bojer-Volks gewesen"); fünf Geschlech-ter eigentlicher Adel wäre doch wohl zu wenig für das großeVolk der Bojer.

Diejenigen, welche, wie Möser"), Eichhorn"), v.Savignp"), Ick»r>tes^uiou ") einen Abel als Volks-Unterscheidung, und nicht blos als Stammfürsten, annehmen,

22 ) 15c. 50, 6« occ'iiis scroridu« i»n> Uegiae chomu, quam prirslo-rum § I.

24) kAoute-guiou Dir. ZO. cd. 25- bat daher wobt Unrecht, wenn er,um Dubos Meinung über den, bei den Franken fehlenden, Abel sb»ur-lum zu reduciren, sich auf die Dex Lurguuch. beruft,indem diese vielmehr, wie oben ausgeführt» den gedachten Beweisnicht liefert.

25) 15t. 2. cap. 20. l)v elucum genealogia §. 1. 2.

26) Zschokke Bairische Geschichte Bd. 1. S. 38. vermutbet auch,baß dieser Stämme Urheber einst verschiedener Völkerrotten Häupt-linge gewesen, als diese daS Land den Römern genommen undGauen und Leute unter sich getheilt.

27) Möser Abschn. 1. §. 26. Abschn. 2. §. 40. Not- b.

28) Deutsche Staats - und Rechts-Geschichte Bd. 1. ß. 47.

29) Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter Bd, 1. S. 132.136.

SO) Sieh« Not« 24.