Druckschrift 
Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

Kapitel I. tz. rZ.

41

angedeutet sey, so müsse man sie offenbar von dem Lande ver-stehen, welches den Colonen gegeben worden, im Gegensatz vondem Lande, welches der Herr sich Vorbehalten, um es unter sei-ner Hand zu bebauen. Dieser Streit ist nicht leicht zu entschei-den, nur das Daseyn eines Clientelar-Verhältnisses ist ausCasar erwiesen, ob außer dem durch Colonen bebauten Bodender Priester und Ritter noch anderer Boden vorhanden gewe-sen, somit die Unterscheidung von Montlosier begründet sey,dürste sich nicht mehr ermitteln lassen.

Die Eroberung Galliens brachte einen großen Theil desBodens in die Hände der Römer. Nach der Unterwerfung allerStädch in Gallien hatte Cäsar zur Bestrafung ihres Widerstan-des ihnen die Verbindlichkeit aufgelegt, dem römischen Volke«in Drittel oder ein Viertheil ihrer Besitzungen zu überlassen.Viele Hcimsallungen vermehrten später diese Masse. Der Drui-den-Orden ward vernichtet, selbstredend also seine Güter einge-zogen. Die alten Verhältnisse verloren sich, die alte Nationwar fast vernichtet, die kleinen Eigenthümcr giengen ein, es ent-standen auch hier, wie in Italien, die I^rituaäis, gui y«-cU-llei-o Itslisin'o»). Sklaven und Coloni, deren Rechtsverhält-nis tz. 12. beschrieben, bauten den Boden. Die alten Volks-sprachen giengen unter, da die Nation durch Sklaven, die dieSprache ihrer Herren, die römische, zu erlernen hatten, ergänztwar; nur in Armoricum und den germanischen Provinzen be-wahrten der Bauernstand seine Unabhängigkeit und Sprache.Der alte Adel, soweit er erhalten, gieng über in die senatori-schen Familien Galliens. Die Städte hatten Munizipal - Ver-fassung, und ihre Decurionen für die Steuern zu sorgen'"?).

108) klinlu» Ui-ror. n»r. n. XVIII, 6.

109) Sieh« überhaupt Sismond. Bd. 1. Lap. 2. S. 81 128.