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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
Seite
30
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Buch l. Einleitung.

stillschweigend die Ackerbauer bei die Hirten rechnet, mit der indi-schen Kasten-Einthcilung zusammenfallen, und im Weltlicheneben so einen Zusammenhang Mit dem Orient ahnen lassen,wie er bekanntlich häufig in teligiöser Hinsicht behauptet wird.Dagegen führt matt aber an, daß sich in Griechenland nirgendsein vom Kriegsadel völlig getrennter Priesterstand findet, wennman nicht die Mysterien als Folge der Auflösung einer altenPriester-Kaste betrachten will; auch wird das Untersteckcn dernicht genannten wichtigeren Ackerbauer Unter die Hirten will-kührlich genannt. Dielen Beifall findet daher eine andere Lesart,welche die vier Klassen 1) der Adlichen, 2) der Zinsbauern der-selben, 3) det Hirten, 4) der Gewerbtreibenden und Handwer-ker darbietet, als welche Aufzahlung nach v. Raumer^) bes-ser mit den in Griechenland sich fernerhin entwickelnden Ver-hältnissen stimmt, und der Voraussetzung nicht bedarf, daß derPriesterstand untergegangen, oder bei den jonischen Einwande-rungen des Kriegsadels erst im Gegensatz des ersten entstandensey. Mit beiden Lesarten zu vereinigen sind übrigens die zurZeit des Theseus vorkommenden 3 Klassen von Einwohnern,der Edlen oder Wohlgeborüen, der Ackerbauer und der Gewerb-treibenden, indem nach der ersten Lesart Priester und Kriegs-adel, nach der andern aber Hirten und Ackerleute in eine Haupt-klaste zusammenfallen. Solon theilte die Bürger Athensnach neuen Einrheilungs-Gründen ein. Es gab damals über-haupt in Attika erstlich Sklaven, zweitens Freigelassene mitdem Clientelar-Nexus, drittens Metoikoi oder steuerpflichtigeSchutzverwandte, die sich in Attika niedergelassen hatten, aberan den vollen Rechten der Bürger keinen Thcil nahmen, sondernunter diesen stets einen Beschützer hatten, welcher auch ihreSteuern an die Staatskasse ablieferte. Viertens Jsotclci's,Gleichbesteuerte, welche den Bürgern in sehr vielen Dingen nach-standen, schwerlich aber Stimmrecht hatten, oder zu öffentlichenAemtern gelangen konnten; endlich fünftens, von athenischenEltern geborne volle Bürger. Solon änderte nun die Verhält-nisse der Sklaven, Freigelassenen und Metoikoi nicht, die übrigen

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