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Theil 1, Bd. 1 (1830)
Entstehung
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Buch l. Einleitung.

als sie von Andren beherrscht werden. Sie werden von ihrenLandsleuten zur Abwartung der Opfer und Bestattung derVerstorbenen gebraucht. Für diese Dienstleistung erhalten sieGeschenke und große Ehren. Auch dem gemeinen Wesen derIndier leisten sie große Dienste, wenn sie zu Neujahr zu demgroßen Landtag gezogen werden, und daselbst von Trockenheitund Regen, von guten Winden, Krankheiten und andern Din-gen, deren Kenntniß den Zuhörern nützlich seyn kann, weissagen.König und Volk, die hier das Zukünftige voraus hören, füllenimmer im voraus den künftigen Mangel aus, und schaffen im-mer etwas Nützliches im voraus an. Wer aber dreimal falschrath oder weissagt, muß sein ganzes Leben lang stumm sepn.Die zweite Kaste nach Diodor die sechste besteht ausden Ephoren, die sich um alles bekümmern und auf alles sehen,was in Indien vorgeht, und dem König Bericht davon ab-statten. Die dritte Kaste bei Diodor die siebentebesteht aus den Senatoren, ist der Anzahl nach die kleinste,steht aber ihres Adels und Weisheit wegen im größten An-sehen. Aus dieser werden die Königlichen Ralhe, die Finanz-vorsteher, die Richter, überhaupt die Beamten genommen. Dievierte Kaste nach Diodor die zweite sind die Acker-bauer, welche an Zahl die bei weitem stärksten sind. Sie sindvom Kriegsdienst und andern Staatsfrohnen frei, und beschäf-tigen sich lediglich mit dem Ackerbau. Kein Feind, dem einAckermann auf dem Lande aufstößt, thut ihm etwas zu Leide,sondern man halt sie für gemeinschaftliche Wohlthater, und übtkeine Beleidigung gegen sie aus. Weil also das Land immerunverhcert bleibt, und von Früchten voll ist, so gibt cs seinenEinwohnern einen reichlichen Genuß alles dessen, was sie be-dürfen. Die Ackerleute leben mit ihren Weibern und Kindernauf dem Lande, und kommen gar nicht zur Stadt. Sie sindaber nicht Eigenthümer des Bodens, den sie bebauen. DerKönig wird für den Eigenthümer des ganzen Landes gehalrcn,und diesem gaben sie den vierten Thcil der Früchte, und außer-dem noch einen besonder« Zins. Diese Abgaben scheinen theilsDomanial-Pacht, theils Steuer zu seyn. Laut Menus Ge-setzbuch erhob man, nach Maaßgabe des Bodens und der