203
Anmerkung.
Mo. l. Der Ncußer Decanat lag auf beiden Seiten desRheines zwischen den Duisburger, Essender, Wattenscheider,Teutzcr, Bergher'mer und Suchtcler Decanaten.
Die Archidiakonal--Gerichtsbarkeit soll in frühem Zeitendem Dom probste zugcstandcn haben. Gewiß ist es, daß schonim XHIten Jahrhundert, (Vgl. unter Himmclgcistund Witlar)so wie in der Folge, der Domdcchant dieselbe ausübte.(Ansprüche auf dieselbe über zwei Pfarreien neueren Ursprungs,nämlich Itter bei Himmclgeist, und Kreuzberg machte derStiftsdcchant zu Kaiserswerth.)
In der sogenannten Provisional--Transaction zwischen demErzbischof Ferdinand und dem Herzoge Wolfgang Wilhelm vonJülich und Berg (1621) wurde ungeordnet 3tio, daß dcrl)e-c-iriatus zu Neuß in zwei vee-in-itus gcthcilt, deren einer da-selbst gesessen, alle von Alters darunter gehörige Pfarren ander Seiten Rheins unter sich haben, und behalten, und vonnnserm Thumdechant ungeordnet. Der andere aber an bcrgi-schcr Seite Rheins, von denen darunter gehörigen Personengewählt, und Oecunus Dusselcloi-j-iLiisi« genannt werden,der erwählte aber von unserem Thnmdcchanten als des OrtSMelricliueono conllrinirt werden soll. (In derselben Transa-tion wurde auch den Jülich und Bergischcu Dccaucn die con-tentiösc Gerichtsbarkeit in erster Instanz cingeränmt. In die-sem Bezirke, der nach dem neuern Sinn Ncußer Decanat heißt,wohnten, nachdem die Menapicr daraus vertrieben waren, dieUbier. Sich oben Z. 3. Vielleicht war Gelduba (Gelb, in derPfarr Lank, der nördlichsten dieses Dccanats) ihr nördlicherGränzort. Tie Gränzc zwischen dem Ncußer und Kölner (Berg-hcimcr) Dccanate hat sich nach der Gränzc zwischen denFcstungs-bczirkcn von Neuß — novesium, nova — und Köln
gebildet.
Den jenseitigen Thcil im Bcrgischen nabmen, nachdem dieUbier auf das linke Rheinufcr verpflanze waren, die Usipeter