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Beilage 20.
Dit sind de Ordell so de bilden tho Bestedigungh bcseS HaresGercchticheit gewyst und in gudcm Gcbruicke gchalden hebben.
4. Anno 170j d. 18 Sept. hat der ganze Hoff vor gut befun-den, daß bie vornemsten Hovcsleütc bey antrettung ihrer Hovesgüter,dem Hove geben sollen 2 Rcichslhaler, die andern aber so geringereHovesgüter beziehen l. Reichsrhalcr 30 siüvcr.
Eyd der Hovcsleute.
Ich N. K. gelobe und schwere zu Gott dem Allmächtigen, daß icheiner zeitlichen Frauen Abdissin deß Stifts Hcrdick, als Hovcsschultin-nen des Hovesgcrichts, wie auch dem sämtlichen Hove hieselbst, getreuund hold seyn, deren Bestes befördern und Arges abkehren, auch dasGericht in Ehren halten helfen wil, so viel mir Mensch und möglichist, und dieses so wahr mir Gott helffe durch Jesum Christum.
Bcrzeichniß der in diesen Hoff gehörigen Hovcslcüte,und was dieselben an Hovesgeld bezahlen müssen.
SB. Diejenigen Hovcsleute, bei welchen nichts stehet, bezahlen auch nichts.
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Mollmanshof .... .
Davon die Frau Abdissin 8 Stüver bekamt.Kcrckenberg oder Gevelhoff ....
Schultze zu Halden.
Wcberg daselbst.
Barihold daselbst.
Klein Brenne daselbst.
Bülbcring daselbst.
Fischer oder Hüttcmann zu Flcy .
Wirth daselbst.
Bovesmann zu Bathey.
Blothe zu Hengstcy.
Lheyman zu Eppenhausen ....
Engbcrtsman daselbst.
Althaus ..
Krcfft.
Fcstcrmann.- .
Ruhrmann . . . .
Rchbein ........
Middeldorff .......
Stiermann zu Bommcrn ....
Molle zu 7lsbeck ......
Was dieser gibt, nemlich 20 Stüver, bckomtdie Frau 7lbdissin.
Niermann zu.Ende .....Husermann daselbst .....
Lcngclmann daselbst.
Overhoff daselbst ..
Loer oder Rademachcr.
Kellergut.
Schröer zu Vilgeflc .....
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