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den, weil dieser die Wirkung der Kupferarzneiaufhebt '■).
Collien, den 10. Sept. 1831.
Dr. Samuel Hahnemann,
Hofrath.
II.
AUSZUG AUS EINEM SCHREIBEN DES Hbw.HOFRATHS DR. HAHNEMANN ANDEN HERAUSGEBER.
Beiliegende neueste Vorschrift wird Urnen zei-gen, dass dieselben Kupfer - Streukügelchen, diezur Vorbauung angewendet wurden, auch zur Hei-lung des zweiten Stadiums am besten dienen.
*) Es versteht sich von selbst, dass da, wo man sich dieserIiupferarznei als Präservativ bedienen will, jedes sonst etwaangeriihrate Schutzmittel durchaus vermieden werden muss;indem hier das Eine die Kraft des Andern alteriren oderaufheben würde. Nur das Pechpllaster auf den Unterleibgelegt, kann, wenn sonst keine arrzneilichen Ingredienzenzugesetzt sind, nicht schaden und immerhin, wenn manwill, daneben angewendet werden. Wer zu andern Schutz-mitteln grosseres Zutrauen hätte, und mehrere derselbenzugleich anwenden wollte, würde sich nur Nachtheil zu-fügen.
v. B.