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wegen. Hingegen die Könige, Fürsten und Herren sahen dabeinicht geringen Gewinn für sich; sie wurden von der Botmäßig-keit des römischen Hofes in ihren Ländern frei; sie sahen dabeiden bisherigen Einfluß der Priesterschaft vermindert, ver ihnenoft großen Widerstand geleistet hatte; sie wurden in ihrer Herr-schaft unbeschränkter, sie zogen die bisherigen Einkünfte derGeistlichkeit an sich; sie hoben die große und reichbegüterteMenge von Klöstern, Abreien und andere fromme Stiftungenauf, und nahmen derselben Vermögen an sich.
Auf ähnliche Weise suchte die »«beglückte Volksklasse auSden untersten Ständen ihren irdischen Nutzen bei der allgemeinenVeränderung der Dinge in der christlichen Welt. Zu dieser Klassegehörten die armen Landleute, die Knechte, die Leibeigenen,welche fast gar kein Eigenthum besaßen, ihr ganzes Leben hin-durch für den Dienst ihrer Herren arbeiten mußten, von den-selben oft mit grausamer Härte behandelt wurden, und kaumfür ihre Sache einen Richter und Recht fanden. Sie waren zumTheil Menschen, die mit Leib und Gut Eigenthum ihrer Herrenwaren, von denselben ungestraft mißhandelt, verkauft, ver-tauscht und verpfändet werden konnten. Sie hatten nicht einmaldie Erlaubniß, sich ohne Genehmigung ihrer Eigenthümer zuverheiraten, und wenn eS geschah, daß sich Leute vonzweierlei Herrschaften mit einander verheirateten, wurdendie aus der Ehe erfolgenden Kinder unter den beiden Herr-schaften getheilt. So waren diese Unbeglückten ohne Eigenthum,ohne Freiheit, ohne Recht, gewissermaßen den Thieren gleichgehalten; bloße Werkzeuge zum Vortheil ihrer Besitzer.
Diese Besitzer hätten freilich menschlicher sein, und in ihrenAngehörigen noch die Würde des Menschentums ehren sollen.Diese Besitzer hätten freilich, als Christen, sich an die Geboteder heiligen Schrift erinnern sollen, an das Gotteswort, welchesihnen sagte: Ihr Herren, was recht und billig ist, dasbeweiset den Knechten, und wisset, daß auch ihreinen Herrn im Himmel habet. (Kol. 4, 1.) Alleinbei dem allgemeinen Verfall der Religion Jesu in den damali-gen Zeiten, bei der außerordentlichen Verwilderung der Begriffe