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famie.) Die mit gewissen Gewerben verbundene Ehrlosigkeit ist ein Rest derBarbarei voriger Zeiten, und neuerdings ziemlich überall abgeschafft worden. DieMerkmale der äußern Ehre sind Ehrenzeichen und Ehrcnstellen. UnterEhrenämtern versteht man solche Ehrenstellen, die mit keiner oder nur geringerBesoldung verknüpft sind. Ehrentitel sind dagegen bloß Zeichen von Ehrenäm-tern, vermöge welcher Jemand gar Nichts von Amtswcgen zu thun hat, sondernbloß einen gewissen Rang in der bürgerlichen Gesellschaft genießt. Ehren fachensind Angelegenheiten, insonderheit von streitiger Art, bei welchen man in Gefahr ist,an seiner äußern Ehre zu leiden. Da solche Ehrensachen oft zu blutigen Händeln(Duellen oder Zweikämpfen) Anlaß geben, so hat man sie hin und wieder durch be-sondere Ehrengerichte beizulegen gesucht. An einigen Orten, z. B. in der Lau-sitz, in einem Theile von Schlesien, gibt es dergleichen, welche aus hohen Adeligen be-stehen (auch die Ehrentafel genannt), welche über alle die Ehre des Adels betreffen-den Angelegenheiten entscheiden müssen. Allein der sogenannte Ehrenpunkt,oder das Point «I'iwnueur, wollte es anfänglich nicht leiden, daß solche Sachen ge-richtlich entschieden würden, weil der Stand der streitenden Parteien in solchen Din-gen federe, daß Jeder mit eigner Kraft und eignem Muthe seine Ansprüche durch-setze oder sich Genugthuung verschaffe. (Vgl. Zweikamps.) Unter Ehren-schulden versteht man gewöhnlich Spielschulden, weil diese nicht ausgeklagt wer-den können, mithin bloß die Ehre zu deren Bezahlung verpflichtet. Ehrensold(Honorar) nennt man die Vergütung, die ein Lehrer von seinen Schülern für Vor-lesungen, ein Schriftsteller vom Verleger, ein Arzt von den Kranken oder deren An-verwandten für seine Bemühung erhält, die eigentlich nicht nach Gelde geschahtwerden kann, und daher mehr um der Ehre als um der Besoldung willen unternom-men werden sollte. Ehrengeschenk und Ehrengabe ist Dasjenige, was anmanchen Orten vorzüglich durchreisenden fürstlichen Personen aus achtungsvollerHuldigung dargeboten wird, z.B. Früchte, Kuchen, Wein rc., daher der AusdruckEhrenwein. Unendlich sind die Arten der Ehrenbezeigungen, daher dieAusdrücke Ehrenfest, Ehrentag, Ehrenschmaus, Ehrengelag, Ehrcntrunk, Ehrentanz, Ehrensäule, Ehrentempel, Ehrenpforteu.s.w.; Ehrendamen und Ehrencavalicre sind höhere Dienerinnen undDiener an den fürstlichen Höfen. Unter der Hausehre versteht man im komisehen Style die Hausftau, weil sie dem Hause Ehre machen soll. v.
Ehrenberg (Friedrich), seit 1807 Obcrconsistorialrath, Hof-und DomPrediger in Berlin, geb. 1771, vorher Prediger zu Plettenberg, dann zu Jserloh»(in der Grafsch. Mark), hat vorzüglich im ascetischen und homiletischen Fache einegroße Gewandtheit, die Seiten des menschlichen Herzens sanft zu berühren, gezeigt.Sorgfältig hat er insbesondere die Gefahren, welchen das weibliche Geschlecht in Ab-sicht auf Religiosität und Sittlichkeit ausgesetzt ist, erfaßt, und gewiß in manchemweiblichen Herzen den Sinn für sittliche Anmuth, heitere Liebenswürdigkeit, prunk-lose Häuslichkeit geweiht und gestärkt. Nur wäre zu wünschen, daß er die Beweglichkeit und Reizbarkeit des Gefühls weniger durch eine oft süßliche Form begünstig!hätte. Von s. zahlreichen Schriften erschien zuerst 1806 ein „Handbuch für dieöffentliche moralische und religiöse Bildung des Lebens, mit besonderer Rücksichtauf das weibliche Geschlecht", dann 1809 „Weiblicher Sinn und weibliches Leben, Charaktcrzüge, Gemälde und Reflexionen" (eine ganz umgearb. Auf!, folgte1819). Die „Blatter, dem Genius der Weiblichkeit geweiht", wurden mit gro-ßem Beifall 1809 aufgenommen, sowie „Ländliche Stunden ausAgathens Leben"1815, und das „Andachtsbuch für Gebildete des weiblichen Geschlechts", 1816,wovon seitdem 4. Auf!, erschienen. Die „Reden an Gebildete aus dem weibliche»Geschlechte", zuerst 1804, erlebten zwei Aufl. Von dem Gegenstück zu diese»Reden: „Der Charakter und die Bestimmung des Mannes", ist eine zweite Anst