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meist nur auf das mittelländische Meer erstreckten, wo Ebbe und Flut bei weitemnicht so bemerkbar sind wie in andern Meeren. Unter den Neuern stellten Galilei,Descartes, Kepler u. A. verschiedene Hypothesen auf, die aber nicht alle Erschei-nungen derselben vollständig erklärten. Newton sah nach Entdeckung s. Gravitäts-theorie die Wirkungen der Anziehung von Mond und Sonne aus die Gewässer derErde leicht ein und verbreitet sich darüber im 3 Buche s. „ktülos. nstnrrU. Prin-cip. muikem.", besonders in den kropos. 24,36 und 37 auf eine s. würdige Weise.Da sich s. Berechnungen indeß doch nicht auf alle Phänomene erstreckten, so sehtedie pariser Akademie der Wissensch. 1740 einen Preis über diesen Gegenstand aus,welcher unter mehren Mitbewerbern 3 Prcisschriften von Daniel Bernoulli, Mac-Laurin und Euler (die erstere und ausführlichste in franz., die beiden andern in lat.Sprache) veranlaßten, welche dem 3. Bde. der genfer Ausg. vonNewton's oben gen.Werke, S. 133, beigefügt sind und alle hierher gehörige Untersuchungen erschöpfendbehandeln. Es wird darin aus dem Gesetze der Gravitation bewiesen, daß, wenneine Kugel von beträchtlicher Größe, die mit einer dünnen Lage eines flüssigen We-sens umgeben ist, in allen ihren Theilen gegen einen äußern Punkt oder Körper gra-vitirt, die sie umgebende Flüssigkeit die Kugelgestalt verlassen und die Form eineselliptischen Sphäroids annehmen muß, dessen große Achse gegen den anziehendenKörper gerichtet ist. Je näher nun der Mond der Erde ist, desto größer muß auchs. Wirkung auf Ebbe und Flut sein, und eben dieses gilt von der Sonne; denn dieSchwere des Wassers gegen diese Körper wächst in demselben Verhältniß, in wel-chem das Quadrat ihres Abstandes von der Erde abnimmt. Die Trägheit des Was-sers und die Umdrehung der Erde verspäten indeß nicht nur die Flut, sondern ver-mindern auch ihre Höhe. Es folgt aus dem Angeführten, daß, unter übrigens glei-chen Umständen, die stärksten Fluten (Doppelfluten) in die Tage des Voll- und Neu-mondes (od. Syzygien) fallen, wo die Wirkungen von Mond und Sonne zu diesemErfolge conspiriren; dgl. Fluten heißen Springfluten, und die betreffende ZeitSpring zeit. Ist der Mond alsdann zugleich in der Erdnähe, oder stehen Sonneund Mond gleich nahe bei dem Äquator, so wird die Flut noch beträchtlicher. Beiden großen Fluten, welche im Fcbr. und Dec. 1825 den Küstenländern von Holland,dem nördl. Deutschland u. s. w. so verderblich geworden sind, vereinigten sich einigedieser Umstände mit andern Zufälligkeiten, heftigem Sturm u. s. w. (Vgl. Sturm-fluten.) Außer den gen. 3 Disscrtat. über diesen Gegcnst. behandelt denselbenj Lalandc in s. „Astronomie", 3. Bd. Ferner s. m. d. A. „Ebbe und Flut" in Geh-ler's „Physikal. Wörterb.", 1. Bd. Eine gedrängte Übers. in analyt. Bezüge ge-wahrt auch Bohnenberger's „Astronomie" (Tübingen 1811), S. 675 fg. 0.
Ebel (Joh. Gottfried), ein vorzüglicher statistischer und geologischer Schrift-steller, geb. um 1770 zu Frankfurt a. d. O., hat Medicin studirt und wurde Doctor.Dann ging er nach Frankreich, wo er mit Sieyes bekannt wurde, dessen Schriftenin Deutschland zu verbreiten er nicht wenig beitrug. Um 1801 kam er nach derSchweiz, wo er meist in Zürich lebte. Er durchreiste das Land während s. mehrjäh-rigen Aufenthalts nach allen Richtungen mit dem Blicke eines naturkundigen Beob-achters, und das Ergebniß s. Untersuchung waren einige sehr schätzbare Werke überdie natürliche und statistische Beschaffenheit der Schweiz. Das bekannteste darun-. lcr, die „Anleitung, auf die nützlichste und genußvollste Art die Schweiz zu bereisen"! (3. Aufl., Zürich 1810, 4 Bde.), ist ins Franz, und Engl. übersetzt worden. In
1 s. „Schilderung der Gebirgsvölker der Schweiz" (Tübingen 1798—1802,2Bde.)entwirft er «in Bild von den Bewohnern von Appenzell und Glarus. Die Schrift„Über den Bau der Erde in den Alpengebirgen" (Zürich 1808) berührt zugleich denBau der Erde überhaupt und gibt schätzbare Nachrichten über die geognostischenVerhältnisse der Alpen. Zur Zeit der helvetischen Republik erhielt Ebel, als Zeichender Anerkennung s. Verdienste um die Schweiz, das Bürgerrecht.
Soiw.-Lex. Siebente Aufl. Bd. III. s 27