Die Steuer fängt da an, wo der Erwerb 150Thaler übersteigt, und zwar bei der übersteigendenSumme bis zu 200 Thalec von jedem Thalcr einenGroschen. Sind 50 Groschen Steuer von 200Thalern. Wo der Erwerb 200 Thaler übersteigt, dawird bis zu 250 Thaler von jedem der 200 überstei-genden Thaler, ein Groschen sechs Pfennige gegeben,sind 75 Groschen und obige 50 Groschen, macht 125Groschen von 250 Thaler Erwerb.
Von jedem Thaler, der die letztgenannte Summeübersteigt, wird zwei Groschen gegeben, bis zu 450Thaler, solches gibt von dieser Summe 400 Gro-schen, hierzu die obigen 125 Groschen, gibt 525Groschen von 450 Thaler Erwerb. Von hier antreten die 10 Procent Erwerbsteuer ein, ohne Abän-derung, so hoch der Erwerb auch steigen mag.
Obgleich ich glaube, daß nach diesem Besteu-rungssystem Niemand eine gerechte Beschwerde zuführen Veranlassung finden kann; so werde ich dochjede besonnene Bemerkung mit dem größten Dankannehmen und nach Befinden beantworten. Bemer-kungen anderer Art werde ich nicht beantworten, son-dern es der Beurtheilrng eines unparteiischen Publi-kums überlassen. Ich habe darum, und weil cSSache des ganzen Volkes ist, meine Rede so einge-richtet, daß mich Jedermann verstehen kann.