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Vorschlag zu einer durchaus gleichmäßigen und allein möglichst gerechten Besteuerung
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SteueransaH in einem billig angemessenen Verhältnißzum Erwerbe steht, so werden Verheimlichungen umso weniger Vorkommen.

Der Staats-Finanzdirigent bestimmt in derRegel die Einnahme nach der vorliegenden Ausgabe,vermindert sich diese, so laßt man die Einnahme oftdennoch unverändert, und der Ueberschuß füllt, inabsoluten Staaten, den KronschaH. Es wäre aberwohl zu wünschen, daß, wenigstens in Friedenszeiten,ein umgekehrtes Verhältniß beobachtet, nämlich dieAusgabe nach der Einnahme, und diese so niedrigals möglich gestellt werden möchte. So langeSchulden zu tilgen sind, muß allerdings hieraufberücksichtigende Ausnahme Statt finden.

Eben so wenig will es mir gerecht, und alsonicht erwünscht erscheinen, wenn Arten von Steuernihre Größenbestimmung von einem Theil des imTheile getheilten Ausgabebudgets erhalten sollen.

Nimmer aber können indirecte Abgaben einegleichmäßige Vertheilung der Lasten abgeben; selbstder Besteurung von Luxusartikeln würde ich, ausmehr als einem Grunde, nur in den allcrdringendstenFällen meinen Beifall geben können. Wovon jedoch,besonders herumlaufende Hunde, als dem Menschenoft beschwerliche, oft höchst gefährliche Thiere,einen bemerkenswerthen Gegenstand der Polizei aus-machen.

Denn theils ist schon der Luxusführende in vor-