6
stellen möchten, nicht als unüberwindlich ansehen.Freilich werden Egoisten — und daran wird es nichtfehlen — diesem Besteuerungssysteme alle nur mög-liche Hindernisse in den Weg zu legen suchen. Derbegründetste Einwand möchte die Au 6 Mittelungdes Erwerbsvermögcns treffen, aber er ist nicht soschwierig, als man glauben möchte. Ein fester Willein Anwendung der Gesetze, wo das Recht diesen noth-wendig fordert, wird solche Hindernisse leicht über-steigen können. Allein, die mit der Ausmittelungdes Erwerbes der Individuen Beauftragten, müssennicht verpflichtet zu sein glauben, ihr Geschäft mitängstlichem Geize für die Steuercasse betreiben zumüssen; müssen nicht glauben, überall die strengsteWahrheit ermitteln zu wollen, dadurch würden freilichgroße Hindernisse und Unannehmlichkeiten entstehen.Auch darf man in Niemandem einen Betrüger prä-sumiren, ehe noch fast zweifellose Wahrscheinlichkeit dazuvor Augen liegt. Es darf auch Niemand in seinerbürgerlichen Freiheit ohne selbst herbeigezogene Noth-wendigkeit molesiirt werden. Hingegen möchte ent-deckter Betrug oder Verheimlichung, durch Nachzah-lung zwiefach erhöhter Steuer, für die als wahr-scheinlich anzunehmende Zeit der Verheimlichung undöffentliche Bekanntmachung des Vergehens und derStrafe, durch das Amtsblatt zu bestrafen sein. Einehöhere oder andere Bestrafung ist, selbst zum Bestendes Staats, nicht zu wünschen. Wenn aber der