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Wolf Friedrich und Hildebrand Friedrich Trützscliler auf Unter-Reud-nitz erhalten am 15. Juli 1617 einen Konsens über 1300 fl., die sieDietrich Wilhelm Marschall auf Herrengosserstedt, ihrem Schwager, alsAus-stattungsgelder ihrer Schwester sicherstellen. Um diese Ehegelder auszahlenzu können, erhalten sie am 22. September 1619 einen anderen Konsens über1000 fl., die sie von Margarete verw. Weißenbrunn geh. von Reitenbachzu Falkenstein aufnehmen 36 ).
Nach dem Tode Wolf Friedrich Triitzsclilers (gest. 29. März 1620) nimmtHildebrand Friedrich Trützscliler durch Vertrag vom 4. und5. Juli 1620 das Rittergut Unter-Reudnitz allein an 37 ). Daß die GebrüderTrützscliler sich untereinander an ihren Gütern die Mitbelehnschaft ge-währen, braucht wohl nicht erst näher ausgeführt zu werden.
Zwischen den Gebrüdern Trützscliler auf Ober- und Unter-Reudnitzhat es wegen der Hasen- und Fuchsjagd Streit gegeben, den dieRegierung am 3. September 1620 beilegt 38 ). Danach wird jetzt die Reud-nitzer Flur in zwei Teile geteilt, deren Grenzlinie der „Gözenngrüner bach“sein soll. Die Jagdgebiete von diesem Bach aus nach dem Walde einerseitsund nach Brunn zu andererseits sollen jährlich zwischen den GüternOber- und Unter-Reudnitz wechseln, wobei durch das Los der erstgenannteTeil im ersten Jahre an Georg Vollrath Trützscliler auf Ober-Reudnitz ge-kommen ist. „Jdoch sollen die Vogelherte vndt daß Donnen stellen hieruonaußgenommen sein vndt von einem iedwedenn in seinen hölzern, wie biß-hero beschehen, gebraucht werden, Auch sollen sie sich der Jagten vf demKohlberge 39 ) Jnmaßen die Jhnen bißhero verbothen gewesen genzlichenenthaltten, vndt alleine wie offt angerühret, vif der Jhrigen, vndt ihrerVntterthanern guthere vorbleiben, welches alles sie beiderseits gutlilichacceptiret, vndt sich darnach treulich zuhaltten versprochen“ 40 ).
Im Jahre 1621 beschwert sich der zu Ober-Reudnitz gehörige WirtMichel Seidel, daß einige Unter-Reudnitzer Untertanen auch Brot zum Ver-kauf backen. Dieses Brotbacken wird den Unter-Reudnitzern bis auf HansMärckel auf der „ganz Mühle“ durch einen Regierungsabschied vom4. September 1621 verboten 41 ).
Zwischen den beiden Reudnitzer Rittergutsbesitzeru ist es im Jahre 1623auch zu Streitigkeiten gekommen wegen der W ein fuhren von ihremWeinberg zu Wöllnitz. Die Regierung verabschiedet diesen Streit am9. Dezember 1623 dahin 42 ), „daß die Bauren, wie vor altters herokommen,Georg Volrothen, sowohln alß Hildebrandt Friedrichen seinen erwachsenenAntheill nach Reüdniz Zufuhren scliuldigk .. . Anlangende der Weinbergkan sich selbst, derer endtschiedt, vndt ob die berge, vndt Wein getheiletworden, ist an dem Orth, vndt Gerichtsharkeidt, darunder die berge gelegen
3e ) R-A: a. Rep. R, Cap. XXV, Nr. 2.
37 ) Arthur von Geldern- Crispendorf, Reudnitz a. a. O.
3S ) R-A: a. Rep. R, Cap. XXV, Nr. 2.
39 ) Die Jagden auf dem Kohlberge gehören zum Rittergut Schönfeld, s. o.
40 ) R-A: a. Rep. R, Cap. XXV, Nr. 2.
41 ) a.a.O.
42 ) a. a. 0.