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Herrmannsgrün 3 ) ansprechen können, ist zu Beginn der HerrmannsgrünerRittergutsgeschichte weiter ausgeführt worden.
Bei dem hohen Alter des Rittergutes Reudnitz ist seine Landtags-fähigkeit selbstverständlich. Bei der Teilung in Ober-Reudnitz undUnter-Reudnitz sind beide Rittergüter — ebenso wie auch in Schönfeld undLunzig — landtagsfähig geblieben, während das Rittergut Herrmannsgrünals solches seit seiner Abspaltung niemals im reußischen Landtag ver-treten war 4 ).
Als die frühesten Besitzer, vielleicht auch als die Gründer des Ritter-gutes Reudnitz nimmt man allgemein die Familie von Reudnitz(de Rudeniz) an 5 ).
Mitglieder dieser Familie werden wohl sehr oft in den Urkunden derVögte vor allem als Zeugen genannt 6 ), doch kommt sie urkundlich niemalsin Verbindung mit dem Ort Reudnitz vor. Im 15. Jahrhundert ist sie imbenachbarten Steinpleis ansässig 7 ).
Fleyderich nennt um das Jahr 1440 als Besitzer des RittergutesReudnitz Hans von Rumph 8 ). Er berichtet auch, daß Wilhelmvon Rumph bzw. dessen Vormund Hans von Wolfersdorf dasRittergut Reudnitz wegen dringender Schulden am Montag nach Exaudi 1462an Hans von Volgstädt (Volgk-, Volck-, Vollg-, Vol-, Voll-, -stedt,-stett, -stätt) verkauft, der am gleichen Tage damit belehnt wird.
Am Sonntag Cantate 1483 ist Michel von Volgstädt mit demRittergut Reudnitz belehnt worden, dessen Bruder Hans und dessen Vet-tern, die Brüder Fleinrich und Hans von Volgstädt, gleichzeitigdie Mitbelehnschaft erhalten 9 ). In den Teilungs- und Erbverträgen derReußen tritt Michel von Volgstädt neben anderen von Adel u. a. in denJahren 1485 10 11 ) und 1502 41 ) auf. Auf diesen folgt ein weiterer Michelvon Volgstädt.
Dieser letztgenannte Michel von Volgstädt kaufte am Donnerstag nachViti 1505 von Hans von Schauroth zu Röpsen einen Weinberg zuOber-Wöllnitz 12 ), zu dem später von den Reudnitzer Pferdefrönernje eine Weinfuhre verlangt worden ist. Dieser Weinberg hat als Sachsen-Weimarisches Lehen noch im Jahre 1634 zum Rittergut Reudnitz gehört,und die Weinfuhrfronen wurden auch nach Veräußerung dieses Wein-berges von den Pferdefrönern verlangt.
3 ) Dieser Ansicht ist u. a. auch Arthur von Geldern-Crispendorf a. a. 0.
4 ) R-A: a. Rep. A, Cap. II, u. a. Nr. 1 f.
B ) Walter von Geldern-Crispendorf, Geschichte der Familie von Geldern
und von Geldern-Crispendorf, S. 314—317.
8 ) Schmidt UB I 723, 954; II 35, 60, 66, 134, 162, 287, 292, 415, 673.
7 ) Curt von Raab, Regesten I.
8 ) Urkundlich wird u. a. am 19. August 1430 ein Hans von Rumpf als Hauptmann zu
Greiz erwähnt (Curt v. R a a b, Regesten I 320).
9 ) Fleyderich und von Geldern-Crispendorf a. a. 0.
10 ) a. K-A: Schrank IV, F'ach 3 d, Nr. 1.
11 ) H-A: Schrank II, Fach 52, Nr. 8.
12 ) Heyderich und von Geldern-Crispendorf a. a. 0.