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Die Geschichte der Rittergüter in Reuß älterer Linie
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Die von Kommerstädt auf Schönfeld sind mehrfach alsPatrone der Kirche zu Reinsdorf bezeichnet worden 3 ). Daß diesnicht der Fall war, beweist am schlagendsten ein an die Regierunggerichtetes Gesuch Karl Erdmann von Commerstädts auf Unter-Schönfeldvom 18. Juli 1720, in dem er selbst darauf hinweist, daß weder er, nochsein Vetter August Friedrich von Kommerstädt auf Ober-Schönfeld Kirchen-patron in Reinsdorf seien, daß er auch den Bau seines neuen Erbbegräb-nisses an der Außenwand der Reinsdorf er Kirche „auff gnädigste ConcessionIhro HochGräfl. Gnd. meines Gnädigsten Herrn, alß Landes-Herrn undPatroni Ecclesiae“ angefangen habe 4 ).

Recht problematisch ist das Patronatsrecht über Settendorf undSorge in Bezug auf das Rittergut Trünzig 5 ). Da die Trünziger Ritter-gutsbesitzer unter ihren kirchlichen Rechten niemals das Pfarrerpräsen-tationsrecht mit aufzählen, dieses aber das vornehmste Recht des Patronsüberhaupt ist, so muß schon dadurch ein volles Patronat 6 ) abgelehnt wer-den, wenn sich die Trünziger Rittergutsbesitzer auch manchmal als Patronebezeichnen und in den kirchlichen Fürbitten den Titel Kollatoren erhalten.Die Kirche in Sorge war stets Filialkirche. Daß die Trünziger Ritterguts-herrschaft bei Pfarrneubesetzungen mit Wünsche äußerte, wäre dabei jaimmerhin denkbar und nichts Außergewöhnliches.

Über den Inhalt des Patronats ist — besonders in früherenZeiten — viel geschrieben worden, und auch in neuerer Zeit hat man sichnoch wiederholt damit beschäftigt 7 ).

Die „Burggräffliche Kirchenordnung, welche die Super-intendenten des Voigtlandes Anno 1552 berathschlaget und angenommen“ 8 ),bestimmt: „Vocation vnd beruff der pfarrherrn, kirchen vnd schuldiener,soll einer ieglichen gemeine freistehen, auch derselben patronen, doch solsolche Vocation mit Rath, vorwissen vnd bedencken des Superattendentenvnd anders nicht vorgenommen werden.“

Im Entwurf einer Reuß-Plauischen „gemeinen Consisto-rial-Ordnung“ vom Jahre 1616 heißt es 9 ):

„Trüg sichs auch zue, das ein Pfarr oder Kirchen Dienst in vnsern Lanndtvnndt Herrschafften, durch absterben, entsezung oder Translation des gewesenenKirchendieners 10 ) verledigt würde vnndt vaciren thete, so soll zwar der generalSuperintendens deßelben Herrn, inn welches portion Landes sich solches begiebt

3 ) U. a. von Arthur von Geldern-Crispendorf, Das Patronat Herrmanns-grün, in „Vergangenheit und Gegenwart“ Jg. 1928, Nr. 15 und von ReinhardMichaelis, Aus der Geschichte reußischer Dörfer, Schönfeld, in „Vergangen-heit und Gegenwart“ Jg. 1929, Nr. 4.

4 ) Vgl. S. 496.

®) Vgl. S. 299, 786.

6 ) Kirchenheim S. 275.

7 ) Vgl. u. a. Georg Arndt a. a. O. — Stengel, Bd. 2, S. 212 ff. — Kirchen-heim, S. 273 ff. — Hinschius.

8 ) Rep. Gera BBB b II 1 a Nr. 1, fol. 1.

9 ) H-A: Schrank III, Fach 31, Nr. 7 (fol. 19 v — 20 v).

10 ) = Pfarrer.