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den Umstand, dass das Email, welches vier derselben schmückt,seiner Technik nach in’s 11. Jahrhundert gehört. 1 )
Karl der Grosse ist auf den noch gegenwärtig erhaltenenechten Siegeln und Münzen nur mit einem Lorbeerkranze aufdem Haupte abgebildet 2 ), welchen wir für eine (Römische) goldeneLorbeerkrone zu erklären geneigt sind, für dieselbe, mit welcherPapst Leo ihn im Jahre 800 zu Rom als Römischen Kaiser krönte.Plistorisch, politisch und praktisch zugleich wäre es von durch-schlagender Bedeutung für das neue Reich, wenn sich unter denzu Aachen erhaltenen Reichskleinodien die Lorbeerkrone. Karlsdes Grossen noch vorfände. Eine solche Lorbeerkrone könnte manohne Bedenken dem neuen Deutschen Kaiser aufs Haupt setzen;denn das Begnum oder Imperium Karl’s des Grossen war ja auchein Erb-Kaiserthum und blieb es bei seinen ehelichen Nach-kommen, die als »Kaiser*, nach Ausweis ihrer Siegel und Münzen,ebenfalls den Schmuck der Lorbeerkrone getragen haben. Erstvon Kaiser Arnulf ah wurde Deutschland ein Wahlreich (888),wobei freilich Jahrhunderte lang das Geblütsrecht noch berück-sichtigt wurde (sog. erbliches Wahlreich). Otto der Grosse ver-band damit 962 die Römische Kaiserwürde und gründete das»heilige Römische Reich Deutscher Nation«, ein Gebäude, dessentheokratisch-kosmopolitische Construction unser nationales Deut-sches Erbkaiserthum von 1871 — Gottlob — nichts angeht.
Die goldene Bulle Kaisers Karl IV. von 1356 helehrt uns 3 ),dass es zu seiner Zeit dreierlei Kronen im Römischen Reichegab 4 ): Die Corona Bomana (atirea, seu Imperii), die Corona
M W. Liibke, Grundriss der Kunstgeschichte, Stuttg. 1860. 3. Huch,
Kap. III, S. 356.
Dr. Römer - Büchner, die Siegel der Deutschen Kaiser. Frankf. 1851.S. 11. Götz, Deutschlands Kaisermünze, Tah. III.
3 ) Cap. XXVI § 4: „Portabuntur etkim immediate ante ArchiepiscopumIrevirensem, suo loco transeuntem, primo Aquisyranensis, secundo MediolanensisCorona. Kt hoc ante Imperatoreni duntaxat, yui jam e*t imperialibus Infulisdecoratus “
4 ) Dr. Fr. Bock, die Pfalzkapelle Karls d. Gr. zu Aachen, Th. 11. S. 11.