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Die Attribute des neuen Deutschen Reiches
Entstehung
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10
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9.

Mecklenburg-Schwerin.

10.

Mecklenburg-Strelitz.

11.

Lothringen u. Eisass.

12.

Braun schweig.

13.

Sachsen-Meiningen.

14.

Sachsen-Altenburg.

15.

Sachsen-Coburg-Gotha.

16.

Anhalt.

17.

W aldeck-Pyrmont.

18.

Schwarzburg-Sondershausen.

19.

Schwarzburg-Rudolstadt.

20.

Lippe-Detmold.

21.

Reuss, ältere Linie.

22.

Reuss, jüngere Linie.

23.

Schaumburg-Lippe.

24.

Lübeck.

25.

Bremen.

26.

Hamburg.

Um den Kranz, welchen diese Wappenschilde bilden würden,müsste sich ein Schriftring mit der in deutscher Sprache ab-gefassten Legende schlingen.«

Inwiefern dieser Entwurf und die bezügliche Aeusserungvon Einfluss darauf gewesen sein könnte, dass im AllerhöchstenErlasse vom 3. August 1871 bestimmt wurde: »auch der Ilohen-zollernschild solle in das Kaiserliche Wappen aufgenommen, dieReichskrone aber nur in der Form der Krone Karls desGrossen dargestellt werden«, darüber steht uns hier kein Ur-theil zu. Jedesfalls bleibt der Kaiser, obgleich er als »Königvon Preussen« zu seiner neuen Würde gelangt ist, immer ein»Graf von Hohenzollern«, und gewiss zu dieses alten Stammeshöchster Ehre.

Die Annahme der sogenannten Karlskrone aber, (d. h. pure,wie gegen des Kaisers Willen projectirt gewesen) unterliegt nochweit grösseren Bedenken, als jene Erwägungen andeuteten.

Historisch betrachtet steht der Annahme derselben schondie Thatsache entgegen, dass gerade diese Krone, mit welcherdie Deutschen Könige seit dem 11. oder 12. Jahrhundert zuRömischen Kaisern gekrönt wurden, niemals von ihnen imWappen, auf Siegeln, Münzen und Medaillen gebraucht wordenist. Es würde geradezu ein Novum sein, wollte man dies jetztthun.

Ausserdem aber verbieten es die Regeln der Heraldik mitgrösster Entschiedenheit, denn diese Wissenschaft kennt ebenso