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Jahres über dem Grabe unseres Herrn Jesu Christi von einem PaterFranziskaner zur Erinnerung an den Tag stets gelesen werden soll,an dem die Karawane glücklich nach Jerusalem gekommen ist. Dawir aber eine solche Stiftung nach unserer Regel nur als einfachesAlmosen empfangen dürfen, so glauben wir Unterzeichnete im Herrnuns dagegen verwahren zu müssen, daß wir vorgenannte Stiftungwegen der Unzulässigkeit unserer Regel als wirkliche Stiftung zuempfangen wünschen oder beabsichtige». Wenn dagegen der frommeVerein des h. Grabes zu Cöln genannte Zinsen auf dem Wege einescnfachen Almosens unter völliger Verzichtleistung auf jegliche Ver-bindlichkeit, Eigenthumsrccht und Forderung aus freien Stücken unsjährlich zusenden will, so werden wir dieselben demüthigen Sinnesempfangen und der frommen Gesinnung der Gründer, so viel anuns liegt, vollständig und treu Genüge leisten.
Gegeben zu Jerusalem den 7. Januar 1867.
Fr. Heribert Witsch, Discretus d. h. Landes;
Fr. Joh. Nado, Diskrctus d. h. Landes;
Fr. Bernardinus aus Firm, Discr. d. h. Landes;
Fr. Ludw. ab Arccseolinca, Discr. des h. Landes;
Fr. Sekund. Fcrnnndosf, General-Prokurator d. h. Landes;
Fr. Bcnvcnter, Vicar und DiScr. des h. Landes;
Fr. Seraph. Milani, CustoS d. h. Landes und Apostol.
Visitator.