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III. Theil. X. Capitel.
ten Flächen (zum Theil) abgestossen und da-durch zurückgeworfen zu werden, nennt mandie Z ur ii ck werf u n g oder Zur iicks tra lungdes Lichtes (Rellexio lucis ) ; und das allge-meine Gesetz derselben ist: dafs derEinfalls-winkel dem Reflexionswinkel gleich ist.Der zurückgeworfene Stral liegt mit demeinfallende Strale und dem Einfallslo-the in einer Ebene, die Zurückstralungs-ebene (Plan, rellexionis) genannt.
1) Nach Neutons (Opt. L. II. P. 5. prop. 9.) ge-nauen Untersuchungen, wird der schief auffallendeStral eigentlich nicht unter einem scharfen Winkelzurückgeworfen, sondern vor der Berührung erst ge-krümmt und so in die Gestalt einer mit der erhabe-nen Seite der Spiegelfläche zugekehrten Curve ge-bracht; welche jedoch als Weg der Reflexion in deräussersten Nähe der reflectirenden Fläche nicht gese-hen werden kann. Die Linie AB Taf. III. Fig. 25bezeichne eine reflectirende ebene Fläche, z. B. einesgemeinen Spiegels (Speculum) und CD den untereinem rechten Winkel senkrecht einfallenden Stral;so wird dieser in sich selbst zurückgeworfen; gesetztes komme aber statt des senkrechten Stral, ein schiefeinfallender in der Richtung von OD auf der- reflec-tirenden Ebene an, so wird dieser vor der Berührungerst gekrümmt und dann, wenn er aus dem Wirkungs-kreise der Fläche getreten ist, nach der Tangente derCurve geradlinigt, nach p zurückgeworfen. Das Ein-fallsloth CD bestimmt mit dem einfallenden StraleOD durch die drei Puncte O, D, C die Zurückstra-