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kleiner sind als der Rheinländische. ) Die Zahlwelche man alsdann findet, bestimmt dasVerhältniß.
Z. B. Der § öllnische Fuß ( welcher in einemgroßen Zhcile Wes.faleiis gebräuchlich ist, )beträgt auf dem tausendtheiligen RheinländischenMaaßstabe 920. folglich ist das Verhältniß desRheinländischen Fußes zu dem Cöllnischen wierooo zu 920, oder wie ioo zu 92, oder amkürzesten, wie 25 zu 23.
Hiernach-ist es nun leicht das in RheinländischenFußen ausgedruckte Maaß einer Linie, in Coü-uüchen Fußen auszudrucken. Jedoch muß mansich hierbei der verkehrten Regel detri bedienen,oder welches einerlei ist, beim Ansätze über das ei-gentliche Verhältniß, richtig nachdenken. Z. E,je» sey das Maaß einer Linie ioo RheinlandischeFuße und man will wißen wieviel dies in Colt-Nischen Fußen beträgt, so muß man statt zusetzen:
letzen
? — 1002Z— 25
Denn sonst würde man eins kleinere Anzahlspanischer Fuße bekommen, als man Nheü.län-l!' p Fuße hat. Und dies kann nicht seyn, weilschs R^emländlsche Fuß der größere ist und folgr