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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
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Bürger, nicht dadurch, daß sie deren Vormund seinwill, denn die Kinder sind zu Jahren gekommenund haben ihren Verstand brauchen lernen; sonderndadurch, daß sie alle diejenigen Hindernisse derfreien Thätigkeit entfernt und vernichtet, welche dieNatur, weit mehr aber noch die bürgerliche Gesell-schaft im Zustande ihrer Kindheit und Unwissenheit,derselben in den Weg geworfen hat. Aufhebung derHindernisse des freien Gewerbes und Verkehres;Abstellung der Erschwerungen des Erwerbes, Besitzesund freien Gebrauches des Grund und Bodens;Zurückgabe des in die todte Hand gekommenenGrundbesitzes an die lebende Hand; vor allen Din-gen aber Vernichtung der Ueberreste einer Zeit, inwelcher der Feudalismus das Familienverhältm'ß inein Grundherrliches umgestaltet und sich zwischen ei-ner großen Menge von Unterthanen und dem Staategestellt hatte, Menschen wie einen Gegenstand desEigenthumes behandelnd,—dies waren und sind dienicht zurückzuweisenden Anforderungen der Zeit. DieEdicte über den freien Erwerb des Grundbesitzes,über die Aufhebung der Fideicommisse, über die Ver-nichtung der Erbunterthanigkeit und Hörigkeit, undüber die Veräußerung der Domänen waren schon

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