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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
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Grundsatz des möglichst freien Gebrauchs der Kräfteeines Jeden, in der Landescultur und Industrienoch größere Fortschritte machen, mithin noch mehrvor sich bringen werden. Wir huldigen diesemGrundsätze aus Ueberzeugung, jedoch, wie schon be-merkt, nicht ohne alle Einschränkung. Aber wirkönnen nicht zugeben, daß das Lob auf Unkosteneines Königs gespendet werde, der Preußens höch-ster Stolz für alle Zeiten sein wird, und der nurdadurch leisten konnte, was er geleistet hat, daßer alle Kräfte des Landes in seiner Hand conccn-trirte.

Endlich können wir die Ansicht des Vers. nichttheilen, ders indem er die Frage auswirft, ob denStänden, wenn sie eingeführt sein werden, wohl dasBewilligungsrecht werde beigelegt werden, unter-scheidet, ob von Landsteuern, oder von Reichssteuemdie Rede sei. — Vortrefflich setzt er dagegen aus einan-der, daß überall keine Stände ohne Oeffcntlichkeit beste-hen können, daß aus dieser die Discussion über dieStaatsbcdürfnisse von selbst folge, und daß in Folgedieser die Minister den Standen das Bewilligungs-recht bald von selbst übertragen würden, weil dies